Bildungspolitik

Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen

Mit Blick auf die Verdi-Vorschläge zur Reform des Kindertagesstättengesetzes (KitaG) betont Kultusministerin Frauke Heiligenstadt, dass die Landesregierung umfangreiche Anstrengungen unternommen hat, um die Qualität von Bildung und Betreuung in niedersächsischen Kindertageseinrichtungen zu erhöhen.

21.05.2015

"Der stufenweise Einstieg in die Finanzierung einer dritten Betreuungskraft in Krippengruppen ist ein Meilenstein für die qualitative Weiterentwicklung der Kindertagesbetreuung in Niedersachsen. Um die dritte Kraft einzuführen, sind das KitaG und die entsprechende Verordnung an entscheidenden Stellschrauben bereits im letzten Jahr geändert worden. Es ist falsch, dass hier noch nichts geschehen ist", so Heiligenstadt.

Frühkindliche Bildung ist aus Sicht der Landesregierung die erste Stufe des Bildungssystems und der Grundstein für den erfolgreichen Verlauf von späteren Bildungs- und Erwerbsbiographien, für Entwicklungs- und Teilhabechancen. Sie hat nicht nur einen hohen bildungspolitischen, sondern auch einen hohen familienpolitischen und gesellschaftspolitischen Stellenwert.

Seit dem 1.1.2015 finanziert das Land eine dritte Fach- oder Betreuungskraft in Krippengruppen mit mindestens elf belegten Plätzen und konnte so den gesetzlichen Mindestpersonalschlüssel spürbar verbessern. In den nächsten Jahren investiert das Land die Summe von rund 240 Millionen Euro zusätzlich für die Finanzierung der dritten Betreuungskraft "solide gegenfinanziert und in der mittelfristigen Finanzplanung festgeschrieben", wie Ministerin Heiligenstadt unterstreicht.

Das Land habe zudem in einer gemeinsamen Kraftanstrengung mit den Kommunen den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz für unter dreijährige Kinder in Niedersachsen abgesichert.

Heiligenstadt: "Und im Rahmen der Zukunftsoffensive Bildung haben wir Mittel für zusätzliche 5.000 Krippenplätze und die laufenden Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen in Höhe von rund 115 Millionen Euro zusätzlich eingeplant bis 2018. Damit haben wir im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung bereits einige richtig dicke Bretter erfolgreich gebohrt."

Mit der Ausbildungsoffensive für Betreuungskräfte in Ausbildung zur Sozialassistentin oder zum Sozialassistenten sowie der Weiterbildungsinitiative "Integrative Erziehung und Bildung" unterstützt das Land außerdem den Wissenserwerb der Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen und fördert auch hiermit die Qualität in Niedersachsens Kindertagesstätten.

Weitere Qualitätsverbesserungen werden sich aus dem Dialog des Kultusministeriums mit den Akteuren aus der frühkindlichen Bildung zum KitaG ergeben: Mit den Themen "Strukturqualität in Tageseinrichtungen für Kinder" und "Kindertagespflege" haben sich die kommunalen Spitzenverbänden, die kirchlichen und privaten Einrichtungsträger sowie die Bildungsgewerkschaften, Elterninitiativen sowie Expertinnen und Experten aus der im Niedersächsischen Landtag vertretenen Fraktionen beschäftigt.

"Die Ergebnisse werten wir derzeit aus und werden entsprechende Vorschläge für eine weitere Reform des Kindertagesstättengesetzes vorlegen. Unser Ziel ist und bleibt, dass dieses neue Gesetz zum Kindergartenjahr 2016/2017 in Kraft tritt. Die Vorschläge von Verdi nehmen wir auf dem Weg dorthin gerne auf und setzen den Dialog über eine noch bessere Qualität in der frühkindlichen Bildung auf allen Ebenen konstruktiv fort, " so Heiligenstadt abschließend.

Quelle: Niedersächsisches Kultusministerium vom 19.05.2015

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