Bildungspolitik

Gesetzentwurf im Bundestag: Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung

Die Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung war Thema im Bundestag. Nach Ansicht der Bundesregierung muss die berufliche Bildung sich heute mehr denn je als Angebot für junge Menschen präsentieren, die häufig die Wahl zwischen einer Berufsausbildung und einem Studium haben.

05.11.2019

Vorrangiges Ziel der von der Bundesregierung geplanten Novelle ist laut Gesetzentwurf (PDF, 773 KB) die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der dualen beruflichen Bildung bei potentiellen Auszubildenden und Betrieben gleichermaßen. Um die berufliche Ausbildung zu modernisieren, plant die Bundesregierung unter anderem die Einführung einer Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende, die Weiterentwicklung der höherqualifizierenden Berufsbildung sowie die Verbesserung der Durchlässigkeit auch innerhalb der beruflichen Bildung.

Öffentliche Anhörung

Volker Born (Zentralverband des Deutschen Handwerks, ZDH) betonte, dass die von CDU/CSU und SPD geplante Einführung einer Mindestausbildungsvergütung potenziell systemgefährdend sei, da die ohnehin sinkende Ausbildungsbeteiligung von Klein- und Kleinstunternehmen insbesondere in strukturschwachen Regionen aufgrund der finanziellen Belastungswirkung dieser Maßnahme weiter gefährde. Gleichwohl begrüßte der ZDH die Pläne, bisherige berufliche Aufstiegsfortbildung in aufeinander aufbauende Stufen zu gliedern. Sie werden dann "Geprüfte/-r Berufsspezialist/-in" und als zweite Stufe "Bachelor Professional "heißen. Als dritte Stufe soll der Meister durch die Bezeichnung "Master Professional" ergänzt werden.

Achim Dercks (Deutscher Industrie- und Handelskammertag, DIHK) lobte die neuen gesetzlich geschützten Abschlussbezeichnungen der Höheren Berufsbildung, kritisierte aber, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Entwicklung der Digitalisierung nicht ausreichend Rechnung trage.

Professor Friedrich Hubert Esser (Bundesinstitut für Berufsbildung, BIBB) betonte, dass nur wenn es der Berufsbildung gelinge, junge Menschen und deren soziales Umfeld von der Attraktivität des Systems zu überzeugen, ausreichend Fachkräfte ausgebildet werden können, um den weiterhin hohen Bedarf der Wirtschaft zu decken. Ein solcher Ansatz für eine Attraktivitätssteigerung sei zum Beispiel das Berufslaufbahnkonzept, über das die Karriereoptionen in der Berufsbildung verdeutlicht werden können. Mit dem Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) würde die Gleichwertigkeit von Fortbildungsabschlüssen mit hochschulischen Abschlüssen aufgezeigt werden.

Insgesamt sei das duale System der beruflichen Bildung mit seiner gesetzlichen Basis gut und praxisnah aufgestellt, betonte Barbara Dorn (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, BDA). Sie sprach sich lediglich für eine "minimalinvasive" Novellierung aus. Sie verwahrte sich zudem gegen die Änderung der Abschlussbezeichnungen.

Die im Entwurf vorgeschlagene Regelung zur Verankerung einer Mindestausbildungsvergütung begrüßten Elke Hannack und Manuelas Conte vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB). Der DGB fordert eine grundsätzlich Mindestausbildungsvergütung von 80 Prozent des tariflichen Durchschnitts aller Ausbildungsvergütungen mit einer Einstiegshöhe von 660 Euro sowie die Einführungen der neuen Bezeichnungen bei der Höherqualifizierende Berufsbildung. Sie seien international verständlich.

Susanne Nowak (Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit) trat für mehr Inklusion in der berufliche Bildung ein. Wege für junge Menschen mit Behinderung oder Beeinträchtigung in die Ausbildung dürften keine Sonderregelungen oder auch "Sackgassen" sein.

Sirikit Krone (Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ), Universität Duisburg-Essen) kritisierte, dass es eine große Vielfalt dualer Studienangebote gebe, die mittlerweile zu einem hohen Maß an Intransparenz geführt habe, die sich häufig negativ für die Orientierung der Schulabgänger auswirke. Sie forderte zudem eine einheitliche rechtliche Grundlage der Praxisphasen in den Betrieben während eines dualen Studiums.

Katharina Weinert (Handelsverband) sprach sich ebenfalls gegen die Einführung neuer Bezeichnungen für Fortbildungen aus und die Streichung des Lernumfangs in Mindeststunden. Eine Lehrgangsteilnahme sei nicht Voraussetzung für die Prüfungszulassung und eine Differenzierung zwischen Unterricht und Selbstlernen oder Praxis wäre systemwidrig. Zudem sollten Mindestausbildungszeiten bei Verkürzung einer Ausbildung transparent gemacht, aber gleichzeitig auch nicht unbegrenzt unterschritten werden.

Thema im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung

Ein Vertreter der CDU/CSU-Fraktion begrüßte ausdrücklich die neuen Berufsbezeichnungen, die dann "Geprüfter Berufsspezialist", "Bachelor Professional" und "Master Professional" heißen werden. Das führe zu mehr Transparenz. Auch lobte er die Einführung einer Mindestvergütung für Auszubildende. Davon würden rund drei Prozent der Betrieb betroffen sein, die meisten davon in Ostdeutschland. "Wir haben darüber viel diskutiert. Aber es kann nicht sein, dass 30 Jahre nach der Wiedervereinigung die Azubis ungleich bezahlt werden", sagte der Abgeordnete.

Eine Vertreterin der AfD-Fraktion lobte die Mindestausbildungsvergütung grundsätzlich, stellte jedoch in Frage, ob wirklich jeder Kleinstbetrieb auch im ländlichen Raum in Westdeutschland in der Lage sei, diese zu tragen. Sie regte eine Kompensation durch den Bund an. Als "babylonisches Wirrwarr" bezeichnete sie die Einführung der neuen Berufsbezeichnungen. "Das ist ein Irrweg."

Eine Vertreterin der SPD-Fraktion machte deutlich, dass es sich bei der Mindestausbildungsvergütung nicht um Sozialleistung handele. "Das ist ein Vergütung." Es sei die Anerkennung der Azubis für die Wertschöpfung, die sie den Betrieben bringen würden.

Die Pläne zur Modernisierung der beruflichen Bildung seien "eine große Enttäuschung", sagte ein Vertreter der FDP-Fraktion. Beispielsweise würden Wege in der individuellen Bildung darin nicht ausreichend abgebildet, Teilabschlüsse würden nicht ermöglicht. Insgesamt würden die Hürden für die Arbeitgeber weiter erhöht. Es müsste sich dann niemand wundern, wenn immer weniger Betriebe ausbilden würden.

Eine Vertreterin der Linksfraktion forderte ein Recht auf Ausbildung. Mehr als zwei Millionen junge Menschen zwischen 20 bis 34 Jahren hätten keinen beruflichen Abschluss. Das würde bei den meisten in eine prekäre Beschäftigung führen. 270.000 jungen Menschen würde mangelnde Ausbildungsreife beschieden. Diese würden dann in Übergangssystem verharren und wiederum rund 40 Prozent davon würden es auch von dort nicht in den ersten Arbeitsmarkt schaffen. "Das muss geändert werden", sagte sie.

Die Vertreterin der Grünen sagte, dass sich ihre Fraktion grundsätzlich über die Stärkung der beruflichen Bildung freue, der parlamentarische Ablauf jedoch zu gehetzt und schnell von statten ginge. Die geplante Mindestausbildungsvergütung würde bei vielen Azubis gar nicht greifen, wie etwa in Sozialberufen. Ferner forderte sie, die geplanten Abschlussbezeichnungen in der beruflichen Bildung noch einmal zu bedenken und das Verfahren dazu neu zu moderieren.  

Bundestag stimmt für Mindestvergütung

Der Bundestag hat am Donnerstag, 24. Oktober 2019, den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung in der vom Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung geänderten Fassung (PDF, 1.3 MB) mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen von FDP und AfD bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke angenommen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib - heute im bundestag Nr. 1130 vom 16.10.2019 sowie hib - heute im bundestag Nr. 1176 vom 23.10.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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