Bildungspolitik

Städte appellieren an Länder, die schulische Inklusion nicht zu gefährden

Der Deutsche Städtetag begrüßt die Ziele der UN-Konvention, Menschen mit Behinderungen ihr Recht auf Bildung ohne Diskriminierung zu sichern und so Chancengleichheit zu sichern.

14.09.2011

Die Städte sind bereit, an der Umsetzung des Übereinkommens, dem der Bund und die Länder zugestimmt haben, konstruktiv mitzuwirken. Der Deutsche Städtetag appelliert an die Länder, das pädagogische Gesamtkonzept der selbstbestimmten und gleichberechtigten Teilhabe in ihren Schulgesetzen zu verankern und ein Gelingen dieser Inklusion auch finanziell sicherzustellen.

Die Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages, die Frankfurter Oberbürgermeisterin Petra Roth, sagte im Anschluss an die Präsidiumssitzung des kommunalen Spitzenverbandes heute in Konstanz: „Um gemeinsame Bildung für behinderte und nichtbehinderte Menschen erfolgreich zu praktizieren, sind beispielsweise zusätzliche Integrationshelfer, Therapeuten und Sozialpädagogen, aber auch eine intensive Fortbildung der Lehrer an den allgemeinen Schulen unersetzlich. Die Rahmenbedingungen müssen stimmen, sonst gerät die Inklusion zum Lippenbekenntnis.“

Die Städte begrüßen das Prinzip der Inklusion und sind sich der Verantwortung für behinderte Kinder und Jugendliche voll bewusst. Bund und Länder müssten die von ihnen eingegangenen Verpflichtungen aber vollständig erfüllen und somit auch  für die Folgekosten aufkommen, so Petra Roth. Das gelte für zusätzliche Aufwendungen im Bereich der Schulträgeraufgaben, wie zum Beispiel die barrierefreie Gestaltung von Schulgebäuden, die Ausstattung mit geeigneten Lernmitteln und die Gewährleistung entsprechender Schülerbeförderung. Diese Aufwendungen sind nach Maßgabe der jeweiligen Landesverfassungen konnexitätsrelevant. Denn auch für die Inklusion gilt das Prinzip: „Wer bestellt, bezahlt“.

„Wenn dieser Schutzmechanismus für die Kommunen ausgehebelt wird, ist auch eine gelingende Inklusion der Kinder und Jugendlichen in Gefahr. Deshalb fordern wir die Länder auf, die Behindertenrechtskonvention verfassungsgemäß umzusetzen und keinen Streit zwischen Ländern und Kommunen auf dem Rücken der behinderten Kinder anzuzetteln“, so der Appell der Vizepräsidentin des Deutschen Städtetages. Die Städte seien in Sorge, dass die wichtige Aufgabe der Inklusion in den Schulen durch Länder nicht angemessen verwirklicht werde. Der Landtag in Bayern habe im Juli bereits ein Gesetz verabschiedet, das keine Finanzierung für die zusätzlichen Aufgaben und das notwendige Personal beinhalte.

Quelle: Deutscher Städtetag

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