Bildungspolitik

Novelle des Aufstiegs-BAföG: Mehr Förderung ab August

Mit dem Aufstiegs-BAföG erhalten Teilnehmende an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanzielle Unterstützung. Ab 1. August 2020 wird die Förderung deutlich erhöht. Der Bundesrat hatte am Freitag der Gesetzesnovelle zugestimmt. Außerdem informiert das Bundesbildungsministerium zur Fortzahlung des BAföG trotz Coronavirus-bedingten Schließungen von Schulen und Hochschulen.

16.03.2020

Der Bundesrat hat am 13. März 2020 der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes zugestimmt. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Die Förderung von Berufskarrieren ist ein Schwerpunkt meiner Arbeit in dieser Legislaturperiode: Der Bundesrat hat heute den Weg für das neue Aufstiegs-BAföG freigemacht, das dieses Ziel unterstützen wird. Berufliche Karrieren können dadurch noch besser gefördert werden.“

Die Reform des Aufstiegs-BAföGs komme genau zur richtigen Zeit, so Karliczek. „Wenn wir im internationalen Wettbewerb und einer sich abschwächenden Wirtschaft weiter zur Weltspitze zählen wollen, brauchen wir die besten Köpfe in unseren Unternehmen. Dann bleiben wir Innovationsland. Mit dem neuen Aufstiegs-BAföG steht jetzt die Startrampe für erfolgreiche Berufskarrieren bereit: Mit Inkrafttreten der Reform fördern wir ab dem 01. August 2020 einen Aufstieg auf allen drei Fortbildungsstufen bis hin zum Master-Niveau. Die finanzielle Unterstützung heben wir deutlich an. Das trägt zu mehr Chancengerechtigkeit bei. In die AFBG-Reform investieren wir so viel Geld wie nie: rund 350 Millionen Euro zusätzlich in dieser Wahlperiode. Wer beruflich aufsteigen will, kann auf die Bundesregierung zählen.“

Das neue Aufstiegs-BAföG

Mit dem 4. AFBGÄndG können sich die Geförderten auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen:

  • die stufenweise Förderung bis auf Master-Niveau wird eingeführt,
  • die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut,
  • der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht,
  • der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht,
  • der Belohnungserlass steigt von 40 Prozent auf 50 Prozent,
  • die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeit für Geringverdiener werden erweitert,
  • bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG, sogenanntes Aufstiegs-BAföG) werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Seit Bestehen des AFBG (1996) konnten so rund 2,8 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro ermöglicht werden. 2018 wurden rund 167.000 Personen mit dem AFBG unterstützt.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG

Keine Nachteile beim BAföG wegen Corona

Aufgrund der COVID-19-Pandemie sind in Deutschland bereits Schulen geschlossen worden. Im Ausland wurde der Lehrbetrieb eingestellt. Einige Staaten haben pandemiebedingte Einreisebeschränkungen verhängt. Hierzulande haben einige Bundesländer den Beginn des Vorlesungsbetriebs verschoben, um die weitere Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 einzudämmen.

BAföG-Geförderten wird auch bei Schließungen von Schulen und Hochschulen oder Einreisesperren in andere Staaten ihre Ausbildungsförderung weitergezahlt. Das hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) am 13. März 2020 in einem Erlass an die Länder geregelt, die das Gesetz vollziehen. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek: „Auch wenn Schulen und Hochschulen wegen der COVID-19-Pandemie geschlossen werden, erhalten BAföG-Geförderte ihre Ausbildungsförderung weiter. Ich möchte, dass BAföG-Geförderte in der aktuellen Ausnahmesituation Klarheit und Planungssicherheit haben. Niemand soll sich wegen der Corona-Pandemie um seine BAföG-Förderung Sorgen machen müssen. Deshalb habe ich mein Ministerium durch einen Erlass klarstellen lassen, dass die BAföG-Förderung im bisherigen Umfang weiter zu gewähren ist.“

Auch Studienanfänger, deren Semesterbeginn sich pandemiebedingt verzögert, erhalten ihr BAföG so als ob die Präsenzvorlesungen zum ursprünglich vorgesehenen Zeitpunkt begonnen hätten. Sobald an Ausbildungsstätten Online-Lehrangebote zur Verfügung stehen, um den Lehrbetrieb aufrechtzuerhalten, ist die Teilnahme an diesen Online-Lehrangeboten im Sinne der Förderungsvoraussetzungen verpflichtend.

Hintergrund

Mit dem BAföG unterstützt die Bundesregierung junge Menschen darin, unabhängig von der finanziellen Situation ihrer Familie eine Ausbildung zu machen, die ihren Neigungen entspricht. Millionen Jugendliche und junge Erwachsene haben seit Einführung des BAföG 1971 bereits von dieser Ausbildungsförderung profitiert. Seit 2015 trägt der Bund allein die Kosten für das BAföG, zuvor haben Bund und Länder das BAföG gemeinsam finanziert.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 13.03.2020

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