Bildungspolitik
Meister-BAföG: Fördersätze steigen
Wer sich zum staatlich geprüften Erzieher, Handwerks-oder Industriemeister, zum Techniker oder Fachwirt fortbilden will, wird noch besser unterstützt. Ab August 2016 werden die Förderbeträge beim "Meister-BAföG" deutlich erhöht. Fortbildung, Beruf und Familie werden besser vereinbar.
14.10.2015
Das Bundeskabinett hat die Dritte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Sie soll zum 1. August 2016 in Kraft treten.
Fach- und Führungskräftenachwuchs wird überall gebraucht: in Handwerks- und Industriebetrieben genauso wie in Krankenhäusern oder Kitas. Allein im Handwerk stehen in den kommenden zehn Jahren 200.000 Betriebsnachfolgen an.
Arbeiten, Familie und Fortbildung unter einen Hut bringen
Wer eine Aufstiegsfortbildung plant, muss Arbeiten, Familie, Lehrgänge sowie Zeit fürs Lernen und für die Prüfung vereinbaren. Oft sind Freistellungsphasen oder Teilzeitarbeit sowie zusätzliche Kinderbetreuung erforderlich. Lebensunterhalt und Fortbildungskosten müssen finanzierbar sein. Die Bundesregierung will mögliche Hemmschwellen abbauen, um noch mehr Menschen für die Aufstiegsfortbildung gewinnen.
Ziele der Meister-BAföG- Novelle sind daher, die Vereinbarkeit von Fortbildung, Beruf und Familie zu erleichtern und die Finanzierung weiter zu verbessern. So sollen mehr Frauen davon profitieren und sich für eine Aufstiegsfortbildung entscheiden. Bisher sind weniger als ein Drittel der Geförderten Frauen.
Höhere Fördersätze
Mit der Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) wird die Förderung familienfreundlicher: die Unterhaltszuschläge für Kinder und Ehegatten steigen von 210 / 215 Euro auf 235 Euro monatlich. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 113 auf 130 Euro monatlich erhöht.
Außerdem steigen die Zuschussanteile, die Vermögensfreibeträge, die Beiträge für Lehrgangs- und Prüfungskosten und für das "Meisterstück". Der Erfolgsbonus für das Bestehen der Abschlussprüfung wird erhöht: künftig werden 30 Prozent des Restdarlehens für Lehrgangs- und Prüfungskosten erlassen.
Bereits mit der 25. BAföG-Novelle wurden die Basisunterhaltsbeträge und die Einkommensfreibeträge beim Meister-BAföG erhöht. Die Verbesserungen aus beiden Gesetzesnovellen sollen zeitgleich zum 1. August 2016 in Kraft treten. Bund und Länder stellen in den nächsten Jahren bis zu 55 Millionen Euro jährlich zusätzlich bereit.
Zum 1. August 2016 steigen die maximalen Unterhaltsbeiträge beim Meister-BAföG:
- für Alleinstehende von 697,00 Euro auf 768,00 Euro/Monat
- für Alleinerziehende von 907,00 Euro auf 1.003,00 Euro/Monat
Alleinerziehende erhalten zusätzlich einen einkommensunabhängigen Kinderbetreuungszuschlag. Er steigt von 113 auf 130 Euro /Monat.
- für Verheiratete mit 1 Kind von 1.122 Euro auf 1.238 Euro /Monat
- für Verheiratete mit 2 Kindern von 1.332 Euro auf 1.473 Euro/Monat
Meister-BAföG für Bachelorabsolventen
Mit der Novelle öffnet die Bundesregierung das Meister-BAföG für Bachelorabsolventen und -absolventinnen. Auch Studienabbrecher, die in eine betriebliche Ausbildung gewechselt sind, können mit bestimmten Vorqualifikationen künftig Meister-BAföG erhalten.
Die Bundesregierung setzt damit ein klares Zeichen, um die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung weiter zu erhöhen. Zudem werden neue Zielgruppen für Führungspositionen erschlossen.
Attraktive Förderung
Das "Meister-BAföG" gibt es seit 1996. Seitdem konnten rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege mit rund 6,9 Milliarden Euro ermöglicht und gefördert werden. Grundsätzlich besteht die Förderung zum Teil aus Zuschüssen und zum Teil aus Darlehen. Für Antragstellung und Bewilligung sind die Länder zuständig. Das "Meister-BAföG" wird zu 78 Prozent vom Bund und zu 22 Prozent von den Ländern finanziert.
Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung vom 14.10.2015
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