Bildungspolitik
Mecklenburg-Vorpommern: ESF-Mittel werden weiter in Bildung, Beschäftigung und soziale Teilhabe investiert
Mecklenburg-Vorpommern wird auch in den kommenden Jahren von Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) profitieren. In der kommenden Förderperiode, die bis zum Jahr 2020 dauert, werden insgesamt über 384 Mio. Euro im Land aus dem ESF zur Verfügung stehen.
29.04.2014
Die Ministerin für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, Birgit Hesse, sagte am Dienstag auf der Landespressekonferenz in Schwerin: "Für das Land ist das Verhandlungsergebnis positiv. Wir sind nicht mehr Ziel 1-Fördergebiet. Deshalb stand von vorneherein fest, dass insgesamt weniger Geld aus Brüssel nach Mecklenburg-Vorpommern fließen wird. Aber wir können weiterhin Arbeitslosigkeit und Armut im Land wirkungsvoll bekämpfen."
Der Anteil der ESF-Mittel an den europäischen Strukturfonds ist in der neuen Förderperiode deutlich gestiegen. Im Zeitraum von 2007 bis 2013 lag der ESF-Anteil an der Förderung für Mecklenburg-Vorpommern bei 25 Prozent. In der neuen Förderperiode ist er auf 28 Prozent gestiegen. "Wir werden die ESF-Mittel auch weiterhin dazu nutzen, in die Köpfe zu investieren", sagte Hesse.
Drei Bereiche stehen dabei im Vordergrund: Bildung, Beschäftigung und soziale Teilhabe. In der neuen Förderperiode wird ein stärkeres Gewicht auf der Förderung der sozialen Eingliederung liegen. So wird u.a. die Teilhabe für arbeitslose Familien gezielt gestärkt und familienorientierte Maßnahmen wie die Familiencoaches werden ausgebaut. Ebenso werden Integrationsprojekte für Arbeitslose und deren Qualifizierung weiter gestärkt. "Dabei stehen vor allem Arbeitslose im Mittelpunkt, die schon längere Zeit ohne Beschäftigung sind und deren Integration in den Arbeitsmarkt erfahrungsgemäß mehr Betreuungsbedarf erfordert", so Hesse.
Die Regionalbeiräte werden künftig eine noch wichtigere Rolle bei der aktiven Arbeitsmarktpolitik spielen. Die Geschäftsstellen der jeweiligen Regionalbeiräte werden im Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales angesiedelt sein. "Vor Ort kann am besten über die Förderungswürdigkeit einzelner Projekte entschieden werden. Deshalb ist es auch wichtig, dass in den Regionalbeiräten die Vertreterinnen und Vertreter der Kommunen, der Kreise und der regionalen Planungsverbände sitzen", sagte die Ministerin.
Nach einem erfolgreichen Genehmigungsverfahren der Europäischen Union können die jeweiligen Programme am 1. Januar 2015 starten. Programme, die aus der vergangenen Förderperiode fortgeführt werden, werden im Jahr 2014 mit Restmitteln nahtlos weiter betrieben.
Quelle: SM-Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales vom 29.04.2014
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