Bildungspolitik

"LandKULTUR": Neue Förderung für kulturelle Teilhabe in ländlichen Regionen

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert mit der aktuellen Bekanntmachung LandKULTUR modellhafte und innovative Vorhaben, die kulturelle Aktivitäten und kulturelle Teilhabe in ländlichen Regionen erhalten und weiterentwickeln. Hierunter fallen kulturelle Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche wie beispielsweise Kooperationen von kulturschaffenden Vereinen und Kindergärten. Projektskizzen sind bis 31. Juli einzureichen.

01.06.2017

Das Bundesprogramm Ländliche Entwicklung dient der Förderung und Erprobung innovativer Ansätze in der ländlichen Entwicklung. Es soll dazu beitragen, durch Unterstützung bedeutsamer Vorhaben und Initiativen, deren Erkenntnisse bundesweit genutzt werden können, die ländlichen Regionen als attraktive Lebensräume zu erhalten.

Im Fokus des Bundesprogramms stehen nichtlandwirtschaftlich ausgerichtete Vorhaben und Aktivitäten in ländlichen Regionen, die gegenwärtig nicht über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) gefördert werden können.

Teilnahme an Kunst und Kultur

Gegenstand dieser Bekanntmachung ist das Thema "kulturelle Aktivitäten und Teilhabe in ländlichen Räumen". Neben Nahversorgungsmöglichkeiten, ärztlicher Versorgung, Bildungs- und Betreuungsangeboten, Verkehrsinfrastruktur und Freizeitangeboten sind für die Attraktivität des ländlichen Raums und seiner Gemeinden insbesondere als Wohnstandort ein reiches Kulturleben sowie vielfältige Angebote zur Teilnahme an Kunst und Kultur von Bedeutung. Aber auch für Unternehmen ist ein lebendiges und attraktives Umfeld bei der Gewinnung neuer Mitarbeiter relevant.

Informationen zur Antragstellung

Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren. Zunächst können Sie eine Projektskizze bis zum 31. Juli 2017 einreichen. Bitte fügen Sie der Projektskizze auch die ausgefüllte Vorlage zum Finanzplan beziehungsweise zur Vorkalkulation sowie gegebenenfalls Referenzen bei. Nach Prüfung aller eingereichten Projektskizzen erhalten Sie eine Rückmeldung, gegebenenfalls verbunden mit einer Aufforderung zur Antragstellung.

  • <link http: www.ble.de de projektfoerderung foerderungen-auftraege kompetenzzentrum-laendliche-entwicklung external-link-new-window>Bekanntmachung
  • <link http: www.bmel.de de laendliche-raeume bule bule_node.html external-link-new-window zum>Bundesprogramm Ländliche Entwicklung

Quelle: Deutscher Kulturrat e.V. vom 01.06.2017

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