Bildungspolitik

Landkreistag stellt sich gegen Ausverkauf von Bildungskompetenzen der Länder

Die Landesregierung in Baden-Württemberg lehnt die von der Bundesregierung verabredete Grundgesetzänderung zur besseren Bildungsfinanzierung ab. Richtig sei, dass die digitale Ausstattung der Schulen und sonstiger Bildungseinrichtungen verbessert werden müsse, betont der Deutsche Landkreistag. Das dürfe aber nicht dazu führen, dass die Länder mit den Bildungskompetenzen ihr wichtigstes Pfund leichtfertig aus der Hand geben.

14.09.2018

Der Deutsche Landkreistag hat sich in der Frage einer beabsichtigten Änderung des Grundgesetzes vor allem zur Bildungsfinanzierung in den Ländern hinter Ministerpräsident Winfried Kretschmann gestellt. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Es ist unglaublich, was wir hier erleben: Herr Kretschmann weist völlig zu recht auf die Verantwortung und Eigenstaatlichkeit der Länder in Bildungsfragen hin und ihm werden umgehend Blockadehaltung und Systemwechselambitionen vorgeworfen. In Wahrheit ist es genau andersherum: Der Bund versucht, sich über Milliardenbeträge in die Zuständigkeit der Länder hineinzudrängen. Dagegen müssten die Länder gemeinsam auf die Barrikaden gehen. Denn das ist brandgefährlich und deshalb im Grundgesetz bislang nur ausnahmsweise vorgesehen.“ Er appellierte daher an die Länder, derart tiefgreifende inhaltliche Eingriffe des Bundes nicht zu ermöglichen.

Kein Ausverkauf von Gestaltungsmöglichkeiten der Länder

Die Landesregierung in Baden-Württemberg lehnt die von der Bundesregierung verabredete Grundgesetzänderung zur besseren Bildungsfinanzierung ab. Es sei notwendig, dass die Länder für die Bildungsinfrastruktur mehr Geld vom Bund bekämen, das lasse sich aber auch per Steuerausgleich regeln, sagte Ministerpräsident Kretschmann. „Diese Forderung ist mit Nachdruck zu unterstützen. Dem sollten sich auch die übrigen Länder kraftvoll anschließen, sonst kommt es zum Ausverkauf wesentlicher Gestaltungsmöglichkeiten der Länder“, so Henneke.

Ausstattung von Bildungseinrichtungen verbessern

Richtig sei, dass die digitale Ausstattung der Schulen und sonstiger Bildungseinrichtungen verbessert werden müsse. Die Länder dürften in Anbetracht dieser neuen und teuren Herausforderung aber nicht zu derart grundlegenden Zugeständnissen im Sinne einer starken inhaltlichen Mitsprache bereit sein, so der DLT-Hauptgeschäftsführer. Es sei der verfassungsrechtlich vorgesehene Mechanismus, es über Umsatzsteueranteile zugunsten der Länder zu regeln, sollte sich eine Aufgabe wie diese derart ausweiten, dass die Finanzen der Länder nicht mehr ausreichen. „Darin liegt weder eine ‚kleine Revolution‘ noch ein ‚Systemwechsel‘. Im Gegenteil plädiert Herr Kretschmann für einen Systemerhalt. Von daher ist sein Vorschlag ein vollkommen berechtigter Ausweg aus einer Situation, die anderenfalls droht, die Länder an entscheidender Stelle zu schwächen.“

Stärkung dezentraler Gestaltungsmacht und Verantwortung

Aus Sicht des Deutschen Landkreistages seien die Grundgesetzänderungen in den Art. 104c und 104d GG in den Bereichen des Sozialen Wohnungsbaus oder der Schulinfrastruktur tiefgreifende und vor allem strukturverändernde Einschnitte in das föderale Verfassungsgefüge. „Das lehnen wir strikt ab. Damit ist nicht weniger verbunden als ein deutlicher Verantwortungsverlust vor Ort zugunsten der ‚Goldenen Zügel‘ aus Berlin. Was die Landkreise stattdessen brauchen, ist eine Stärkung bzw. zumindest eine Beibehaltung dezentraler Gestaltungsmacht und Verantwortung. Damit brechen die vorliegenden Verfassungsänderungen völlig. Das können wir nicht gutheißen“, verdeutlichte Henneke.

Es sei ein Trugschluss, die Milliarden des Bundes würden mit einem Ruck die Bildungssituation im Lande verbessern: „Stattdessen geben die Länder mit den Bildungskompetenzen ihr wichtigstes Pfund leichtfertig und sehenden Auges aus der Hand“, so der DLT-Hauptgeschäftsführer abschließend.

Quelle: Deutscher Landkreistag vom 12.09.2018

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