Bildungspolitik
Kultusminister Henry Tesch: "Wir haben mehr Bildungsgerechtigkeit erreicht!"
Mit der zum 01.08.2010 in Kraft tretenden Neuregelung ist ein wichtiges Ziel der Landesregierung erreicht.
09.03.2010
Mit der Einführung der gesetzlichen Neuregelungen des mecklenburg-vorpommerschen Schulgesetzes zum Schuljahr 2010/2011 ist es erstmals gelungen, dass alle Schülerinnen und alle Schüler jeden allgemein bildenden Schulabschluss ohne Belastung mit Schulgeld, Eigenfinanzierung von Schulbüchern und Schülerbeförderungskosten von der 1. bis zur 12. bzw. 13. Klasse an der örtlich zuständigen Schule erreichen können. Diese gesetzliche Regelung ist im bundesweiten Vergleich keine Selbstverständlichkeit. Kultusminister Henry Tesch: "Es ist im Interesse der Bildungsgerechtigkeit von großer Bedeutung, dass die Möglichkeit des Erreichens von Bildungsabschlüssen keine Frage des Geldbeutels ist."
Darüber hinaus können ab dem kommenden Schuljahr 2010/2011 Eltern ihre Kinder ab der Jahrgangsstufe 5 auch an einer anderen als der örtlich zuständigen Schule anmelden. Dieses kann eine weitere öffentliche Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft sein. Die Schülerinnen und Schüler, die eine in öffentlicher Trägerschaft stehende Schule oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, die nicht die örtlich zuständige Schule ist, sind ebenfalls berechtigt kostenlos an der öffentlichen Schülerbeförderung zur Schule teilzunehmen, sofern eine solche eingerichtet ist.
Die Landkreise sind als Träger der öffentlichen Schülerbeförderung in Mecklenburg-Vorpommern derzeit dabei, im Rahmen ihrer kommunalen Selbstverwaltung die gesetzliche Neuregelung eigenverantwortlich umzusetzen und suchen dabei auch nach Möglichkeiten, im Rahmen ihrer verfügbaren Haushaltsmittel über den gesetzlichen Anspruch hinaus weitergehende Möglichkeiten zu prüfen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur des Landes Mecklenburg-Vorpommern
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