Bildungspolitik
KMK-Präsident: „Gleichberechtigtes Miteinander behinderter und nichtbehinderter Kinder ist Anspruch und Verpflichtung für schulischen Alltag“
In Bremen hat am Montag, dem 21.06. eine Fachtagung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen begonnen.
21.06.2010
Rund 150 Fachleute aus Schule, Verbänden, Wissenschaft und Politik diskutieren zwei Tage lang vor allem über pädagogische und rechtliche Aspekte der Umsetzung der VN-Konvention in die deutsche Schulpraxis. Ihre Expertise wird in die geplante Beschlussfassung der Kultusministerkonferenz zu ländergemeinsamen Empfehlungen einbezogen. Der Präsident der Kultusministerkonferenz, Staatsminister Dr. Ludwig Spaenle, erklärte bei der Eröffnung der Veranstaltung in Bremen: „Das Miteinander von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern muss in Zukunft in Deutschland zum selbstverständlichen schulischen Alltag werden. Dies ist für mich Anspruch und Verpflichtung zugleich. Die Umsetzung des Übereinkommens ist ein ambitioniertes Ziel, welches in allen Ländern enormer Anstrengungen bedarf.“ In Bremen geht es neben den rechtlichen Aspekten vor allem um Fragen der Qualitätsstandards für den gemeinsamen Unterricht, um die Vernetzung und Kooperation mit außerschulischen Partnern sowie um die künftige Aufgabe und die Weiterentwicklung von Förderschulen.
Die Bremer Senatorin für Bildung und Wissenschaft, Renate Jürgens-Pieper, betonte: „Ich habe diese Tagung bereits im Frühjahr 2009 angeregt und mich gern als Gastgeberin zur Verfügung gestellt, weil die Umsetzung der VN-Konvention einen Diskurs unter den Ländern erfordert. Das Besondere an dieser Länderfachtagung ist aus meiner Sicht, dass sie einen öffentlichen Dialog mit den großen Verbänden behinderter Menschen, mit den kommunalen und kirchlichen Trägern von Bildungs- und Eingliederungseinrichtungen, mit den Berufsverbänden der Lehrerschaft und den kommunalen Spitzenverbänden ermöglicht. Die Umsetzung der VN-Konvention ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie wird nicht nur eine Angelegenheit von Bildung und Schule sein, sondern die Arbeits- und Sozialressorts der Länder, die entsprechenden Bundesministerien sowie die Bundesagentur für Arbeit einbeziehen. Ich freue mich, dass dieses Signal jetzt von Bremen ausgehen wird.“
Zur Vorbereitung der Fachtagung ist innerhalb der Kultusministerkonferenz der Länder ein gemeinsames Diskussionspapier erarbeitet worden. Jürgens-Pieper und Spaenle betonten: „Den Schwung aus dieser wertvollen Vorarbeit wollen wir mitnehmen in den gesellschaftlichen Diskurs. Deutlich wird, dass die einzelnen Länder unterschiedliche Ausgangslagen einbringen: Es gibt strukturelle Unterschiede in den Schulsystemen, Unterschiede zwischen Flächen- und Stadtstaaten und verschiedene organisatorische Vorstellungen. Die Vielfalt dieser Konzepte und Organisationsstrukturen zeigt, dass es vielerlei Perspektiven und bewährte Formen sonderpädagogischer Förderung in Deutschland gibt, auf die man gut aufbauen kann. Bei allen Unterschieden eint uns aber das Ziel, zu mehr gemeinsamem Unterricht von behinderten und nichtbehinderten Schülerinnen und Schülern zu gelangen.“
Im Prozess der Umsetzung sollen die Erfahrungen der Bremer Tagung eingebracht werden. Wichtig dabei sind folgende Anforderungen:
- Für den gemeinsamen Unterricht muss um Akzeptanz geworben werden.
- Es müssen die rechtlichen und tatsächlichen Rahmenbedingungen geschaffen werden, um dem auf gemeinsame Beschulung der Kinder gerichteten Elternwillen Rechnung tragen zu können.
- Lehrerinnen und Lehrer müssen durch Fortbildungen und Beratung in den neuen Aufgaben unterstützt werden.
- Die Ausbildung der künftigen Lehrerinnen und Lehrer muss auf die pädagogischen Herausforderungen vorbereiten, die in der Stärkung gemeinsamen Lernens liegen.
Die Ergebnisse der Tagung sollen in Empfehlungen einfließen, die das gemeinsame Ziel der Länder stärker beschreiben.
Quelle: Kultusministerkonferenz
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