Bildungspolitik

KMK-Präsident bezieht Stellung zur Weiterentwicklung der Bachelor- und Masterstudiengänge an den Hochschulen

Aus Sicht des Präsidenten der Kultusministerkonferenz, Minister Henry Tesch, war die Entscheidung für den Bologna-Prozess richtig, dieser gewährleiste die internationale Anerkennung und Gleichwertigkeit von Abschlüssen im akademischen Bereich.

17.11.2009

Die große Mehrheit von Studiengängen an deutschen Universitäten und Fachhochschulen folge inzwischen den Prinzipien dieser Studienreform. Gleichwohl gelte, dass die zuständigen Kultusministerien und die Hochschulen dafür Sorge zu tragen hätten, dass diese Reform sinnvoll realisiert werde. Dies gelte vor allem für die Fragen der Anerkennung von Modulen und ein vernünftiges Maß an Prüfungen durch die Hochschulen. Hier seien die Hochschulen in der Pflicht, im Rahmen ihrer Autonomie die Studierbarkeit der Bachelor- und Masterstudiengänge zu gewährleisten. Viele Professoren müssten sich davon verabschieden, ihre speziellen Lehr- und Forschungsinteressen in den Modulen unterzubringen.

Der Bologna-Prozess dürfe nicht dazu führen, dass einfach nur alter Wein in neue Schläuche gegossen wird. Abschließend verwies Tesch darauf, dass die Kultusministerkonferenz mit ihrem Beschluss vom Oktober dieses Jahres zum Bologna-Prozess die Korrektur eingeleitet habe.

Quelle: Kultusministerkonferenz

 

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