Bildungspolitik

Immer mehr Förderschulen in Hessen zu sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren ausgebaut

Mit dem am 1. August 2011 in Kraft getretenen Schulgesetz wurde in Hessen die rechtliche Grundlage für die Inklusion geschaffen. „Ziel der Hessischen Landesregierung ist es, mehr Schülerinnen und Schüler mit Anspruch auf sonderpädagogische Förderung in der allgemeinen Schule zu fördern“, sagte Kultusministerin Dorothea Henzler.

26.08.2011

Inklusion lasse sich aber nicht von heute auf morgen umsetzen, „sondern bedarf einer intensiven Vorbereitung, die nur gemeinsam mit den Schulen, den Schulträgern, dem Sozialministerium und den betroffenen Verbänden gelingen kann.“ Eine Expertengruppe arbeite derzeit an einem Konzept, das für das Schuljahr 2012/13 die Umsetzung der schulgesetzlichen Neuerungen schrittweise und behutsam angehe. Hessen fange aber nicht bei Null an. „Mit 571,6 Lehrerstellen werden derzeit bereits 4.363 Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf im Gemeinsamen Unterricht an der allgemeinen Schule gefördert. Das sind so viele wie noch nie“, so die Ministerin. 

Förderschulen, so Henzler, würden in Hessen aber weiterhin das Schulsystem mit ihren differenzierten Formen wesentlich bereichern und ein attraktives Bildungsangebot darstellen. „Zurzeit werden 21.815 Schülerinnen und Schüler an 212 öffentlichen Förderschulen unterrichtet. Für das Schuljahr 2011/2012 wurden dafür 2.564,5 Lehrerstellen zugewiesen“, sagte die Ministerin. Eltern sollten künftig direkt bei der Einschulung auch den Besuch einer spezifischen Förderschule frei wählen können. „Das Wohl des Kindes hat bei allen Entscheidungen Vorrang, so wie es in Artikel 7 der UN-Konvention festgeschrieben ist. Jedes Kind soll seinen persönlichen Lernort finden“, so Henzler. 

Zur Umsetzung der Inklusion würden darüber hinaus immer mehr Förderschulen in Hessen zu sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren (BFZ) ausgebaut. Hessen verfüge zum Schuljahr 2011/2012 über insgesamt 124 sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentren (18 überregionale BFZ, 106 regionale BFZ). „Das ist eine außerordentlich positive Entwicklung. Wir sind auf einem guten Weg, eine flächendeckende Versorgung mit Beratungs- und Förderzentren in Hessen zu erreichen“, sagte Kultusministerin Dorothea Henzler. „Zirka 31.000 Schülerinnen und Schüler werden heute schon durch die Beratungs- und Förderzentren sowie Maßnahmen der dezentralen Erziehungshilfe, Kleinklassen für Erziehungshilfe, Kooperationsklassen und Sprachheilmaßnahmen beraten und gefördert.“ Dafür stelle Hessen für das Schuljahr 2011/12 776 Lehrerstellen zur Verfügung. 

Mit dem Ausbau von Förderschulen zu sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren verfolgt die hessische Landesregierung das Ziel, Schülerinnen und Schülern mit Lern-, Sprach- und Verhaltensschwierigkeiten sowie mit Hör- und Sehbeeinträchtigungen frühzeitig qualifizierte Unterstützung durch Förderschullehrkräfte zukommen zu lassen. Dazu suchen die Förderschullehrkräfte die Schülerinnen und Schüler in den Regelschulen auf, beraten die Lehrkräfte der allgemeinen Schulen und organisieren gemeinsam eine gezielte Förderung. Die Lehrkräfte der BFZ arbeiten auch mit den Eltern eng zusammen. Sie suchen zudem den Kontakt zu Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe und arbeiten mit anderen außerschulischen Institutionen zusammen. Mit sonderpädagogischer Unterstützung sollen die Kinder und Jugendlichen weiter den Lernzielen der allgemeinen Schule folgen können und in ihrem Lebensumfeld stabilisiert werden. „Den sonderpädagogischen Beratungs- und Förderzentren kommt sowohl bei der Prävention und Minderung von Beeinträchtigungen als auch bei der Integration und Rehabilitation eine immer stärkere Bedeutung zu“, so die Ministerin. 

„Der durch die UN-Konvention auferlegten Verpflichtung, angemessene Vorkehrungen zur Entwicklung inklusiver Strukturen zu treffen, ist in Hessen durch den Ausbau der Beratungs- und Förderzentren bestens Rechnung getragen“, sagte Henzler. Darüber hinaus sei eine Neufassung der „Verordnung über Unterricht, Erziehung und sonderpädagogische Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Beeinträchtigungen oder Behinderungen“ (VOSB) in der Anhörung. Parallel dazu würde ein Umsetzungskonzept erarbeitet, um die Schulen hierauf vorzubereiten. „Alle Schulleiterinnen und Schulleiter werden in Informations- und Dienstversammlungen über die Ziele von Inklusion sowie über das neue Entscheidungs- und Zuweisungsverfahren informiert werden“, so Henzler. Im August 2010 habe darüber hinaus das Projektbüro Inklusion seine Arbeit aufgenommen. Neben einer Bestandaufnahme werde dort derzeit ein Gesamtkonzept zur Umsetzung der UN-Konvention erarbeitet. Zudem hätten inzwischen in allen Staatlichen Schulämtern Inklusionsbeauftragte mit Information und Beratung der allgemeinen Schulen begonnen. 

„All diese Maßnahmen und die Zahlen zeigen, dass wir das Thema Inklusion sehr ernst nehmen. Die Umsetzung an den hessischen Schulen werden wir aber behutsam und schrittweise vornehmen. Es wird ein langjähriger Prozess sein, der eine breite gesellschaftliche Akzeptanz zum Wohle der Kinder und Jugendlichen erfordert und in dem Weiterentwicklungen sorgfältig angeschoben, beobachtet und ausgewertet werden“, sagte die Kultusministerin.

Quelle: Hessisches Kultusministerium

Back to Top