Bildungspolitik
HRK: Föderalismus darf die Qualitätsentwicklung der Hochschullehre nicht behindern
„Das gestern veröffentlichte Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer Leistungsfähigkeit sollte die politischen Kräfte aufrütteln, die die Bremswirkung des Kooperationsverbots immer noch ignorieren“, sagte die Präsidentin der Hochschulrektorenkonferenz, Prof. Dr. Margret Wintermantel, heute in Paris.
25.02.2010
Prof. Dr. Margret Wintermantel: „Nur ein gemeinsames Vorgehen von Ländern und Bund kann entscheidende Fortschritte für Forschung und Studium bringen. Die Exzellenzinitiative zeigt, wie es gehen muss und was wir in kurzer Zeit erreichen können.“
Die Hochschulen unterstützten daher mit Nachdruck die Forderung der Expertenkommission nach einer Aufhebung des Kooperationsverbots und nach der Prüfung der föderalen Zuständigkeiten für den Bildungsbereich. „Deutschland darf sich das vorherrschende politische Zuständigkeitsgerangel nicht leisten“, sagte Wintermantel. „Wir sehen, dass die unterschiedlichen Entwicklungen in den Bundesländern zu einer Wettbewerbsverzerrung für die Hochschulen führen. In allen Ländern sollten die Universitäten und Fachhochschulen die gleichen autonomen Handlungsmöglichkeiten erhalten, wie sie das Gutachten fordert. In allen Ländern sollten sie die Ausstattung bekommen, die sie für qualitätvolle Bildung und Forschung brauchen. Das sind die Grundlagen für einen funktionierenden Leistungswettbewerb.“
Die HRK-Präsidentin unterstrich die in dem EFI-Bericht festgestellte Überlastung der Lehrenden, unter anderem durch die verstärkten Anforderungen in den Bachelor- und Masterprogrammen. „Das ist eine direkte Konsequenz der ignoranten Haltung der Politik. Seit langem liegt die Forderung des Wissenschaftsrats nach einer 15prozentigen Aufstockung des Lehrpersonals auf dem Tisch, ohne dass etwas geschehen ist.
Das Gutachten benenne die eindeutigen Erfolge der Reform, weise aber auch auf die noch vorhandenen Schwächen bei der Umsetzung hin. „Wir brauchen eine großzügigere Anerkennung von Studienleistungen, bessere finanzielle Förderung der Studierenden und wir müssen mehr für die Lehrqualität tun. Ich bin sehr froh, dass das von der Bundesregierung geplante Qualitätspaket für die Lehre eine Perspektive gibt, wie wir mehr für die Anerkennung der Lehre und für die Förderung ihrer Qualität tun können. Die HRK wird in der Verantwortung für eine gute tertiäre Bildung und Ausbildung alles dransetzen, dass diese Initiative erfolgreich wird.
Ihr hoffe sehr, dass besonders die Studierenden auch die positive Bilanz des Berichts zur Kenntnis nehmen: Der Übergang der Bachelor- und Master-Absolventinnen und -Absolventen in das Beschäftigungssystem zeigt sich als unproblematisch.“
Quelle: Hochschulrektorenkonferenz
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