Bildungspolitik
Hamburg sorgt für Mehr Transparenz bei der Studienplatzvergabe
Mit dem Gesetz zur Neuordnung des Kapazitätsrechts vom 14. März 2014 hat der Senat das Kapazitätsrecht, mit dem freie Studienplätze an den staatlichen Hochschulen ermittelt und festgesetzt werden, in Hamburg grundlegend reformiert.
27.08.2014
Das neue Recht sieht vor, dass die Zulassungszahlen der Hochschulen in den einzelnen Studiengängen nicht mehr – wie bisher – einseitig von der Behörde durch Rechtsverordnung festgelegt, sondern von Behörde und Hochschule gemeinsam vereinbart werden. Die Vereinbarungen sind mit einer ausführlichen Begründung zu versehen und der Bürgerschaft vorzulegen.
Auf diese Weise wird mehr Transparenz hergestellt, da die Erwägungen und Planungsziele von Staat und Hochschule offengelegt werden. Mit diesem neuen Verfahren betritt Hamburg bundesweit Neuland und setzt sich an die Spitze der Reformbemühungen um ein modernes Kapazitätsrecht.
Ziel des Gesetzes und damit der Kapazitätsvereinbarungen ist es, an den staatlichen Hochschulen qualitativ hochwertige Studienbedingungen zu gewährleisten, die ein hohes Ausbildungsniveau und einen guten Studienerfolg ermöglichen. Zugleich soll die Neukonzeption den Hochschulen Gestaltungsraum für autonome Schwerpunktsetzungen in der Lehre wie in der Profilierung der Studienangebote einräumen und schließlich die Nachfrage nach Studienplätzen angemessen befriedigen. Die Wissenschaftsbehörde hat in den letzten Monaten mit den staatlichen Hamburgischen Hochschulen entsprechende Kapazitätsvereinbarungen abgeschlossen, die jetzt der Hamburgischen Bürgerschaft vorgelegt werden.
Quelle: Hamburger Behörde für Wissenschaft und Forschung vom 26.08.2014
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