Bildungspolitik

Grundgesetzänderung: GEW begrüßt Lockerung des Kooperationsverbots durch den Bundestag

Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt die vom Bundestag beschlossene Grundgesetzänderung. Damit kann der Bund künftig die Länder bei Fragen der Bildungsinfrastruktur finanziell unterstützen. Notwendig ist allerdings auch eine Zweidrittel-Mehrheit im Bundesrat, die derzeit noch als unsicher gilt. Mehrere Länder haben Bedenken geltend gemacht.

30.11.2018

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt die weitere Lockerung des Kooperationsverbots in der Bildung, die der Bundestag am 29.11.2018 beschlossen hat. „Das ist ein richtiger Schritt. Vor allem, weil der Bund die Länder nun auch bei der Sicherung der Bildungsqualität unterstützen kann. Jetzt muss der Bundesrat nachziehen“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe in Frankfurt a.M.

Kooperationsverbot komplett aus dem Grundgesetz streichen 

Sie machte aber auch deutlich, dass das Kooperationsverbot perspektivisch komplett aus dem Grundgesetz (GG) gestrichen werden müsse. „Schon lange ist klar, dass die Einführung des Koopertionsverbots im Bildungsbereich ein Fehler war. Länder und Kommunen benötigen dringend die dauerhafte finanzielle Unterstützung des Bundes, um marode Schulen zu sanieren, deren digitale Ausstattung zu ermöglichen und um in das Personal zu investieren.“ Jetzt müsse schnell gehandelt werden, sonst ist der Schaden für alle groß: die Lernenden, die Eltern und die Beschäftigten.

Tepe appellierte an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder, die finanzielle Unterstützung durch den Bund nicht zu blockieren. „Durch einen Schulterschluss von Bund, Ländern und Kommunen muss das Bildungssystem insgesamt viel besser ausgestattet werden“, betonte Tepe. „Zig Milliarden Euro hinter den Bildungsausgaben des Durchschnitts der OECD-Staaten zu liegen, können und dürfen wir uns nicht länger leisten. Deshalb: Schluss mit der Blockadepolitik! Nachdem die Bundestagsfraktionen nun einen Kompromiss gefunden haben, müssen die Länder Verantwortung übernehmen und mitziehen.“

Startschuss für den DigitalPakt Schule 

Auch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek äußerte sich anlässlich der Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Grundgesetzänderung und betonte, dass dies der erste wichtige Schritt für den geplanten DigitalPakt Schuie sei: 

„Mit der Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Grundgesetzänderung ist der Startschuss für den DigitalPakt Schule in greifbarer Nähe. Die Bildungsminister von Bund und Ländern haben ihre Aufgaben erledigt, damit es mit dem DigitalPakt Schule endlich losgehen kann. Jetzt liegt die Verantwortung in den Händen der Ministerpräsidenten, die Hilfe des Bundes für die digitale Bildung in Klassenzimmern anzunehmen. Darauf warten Schüler, Lehrer und Eltern in ganz Deutschland.“

Für die digitale Ausstattung der Schulen will der Bund insgesamt fünf Milliaren Euro investieren, davon 3,5 Milliarden noch in dieser Legislaturperiode. Außerdem sind zwei Milliarden Euro für den Ausbau von Ganztagsschul- und Betreuungsangeboten vorgesehen, wie die Bundesregierung mitteilt. Die Grundgesetzänderung ist notwendig, damit der Bund die Länder künftig bei gesamtstaatlich bedeutenden Bildungsinvestitionen besser unterstützen kann. Bislang darf er nur finanzschwachen Gemeinden helfen. 

Hintergrund 

Es besteht ein zeitlicher Druck, noch in diesem Jahr zu einer Einigung zu kommen. Nur dann könnte das 5,5-Milliarden-Programm für den Digitalpakt Schulen noch zum 1. Januar 2019 in Kraft treten. Hierfür muss auch der Bundesrat dem Gesetzentwurf noch 2018 zustimmen. Dieser hat seine letzte Sitzung am 14. Dezember. Ob die Einigung auch dort eine Mehrheit findet, ist noch ungewiss. Neben dem Ministerpräsidenten Baden-Württembergs, Winfried Kretschmann (Grüne), hat auch Schleswig-Holstein Bedenken angemeldet. Medienberichten zu Folge hat Ministerpräsident Daniel Günther bereits angekündigt, dass das Gesetzesvorhaben im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat beraten werden soll. Günther ist derzeit auch Präsident des Bundesrats. 

Weitere informationen zu den vom Bundestag beschlossenen Grundgesetzänderungen – auch in den Bereichen Wohnungsbau, Verkehr und Infrastruktur finden sich beim Presse- und Informationsamt der Bundesregierung. Ausführliche Informationen zum geplaten DigitalPakt Schule stehen beim Bundesbildungsministerium zur Verfügung. 

Zu den Hintergründen im Streit um das Kooperationsverbot informiert die GEW. 

Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 29.11.2018 sowie Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 

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