Infektionsschutzgesetz
GEW grundsätzlich für bundesweit verbindliche Regeln
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt grundsätzlich, dass der Bund jetzt über das Infektionsschutzgesetz auch für Schulen und Kitas verbindliche Vorgaben machen will. Diese müssten allerdings zeitlich klar begrenzt sein. „Damit werden in der Corona-Pandemie klare rote Linien gesetzt und der föderale Flickenteppich beendet“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe mit Blick auf die Entscheidung im Bundeskabinett.
16.04.2021
„Die GEW hält es grundsätzlich für richtig, dass Kitas und Schulen ihre Aufgaben – Bildung und Betreuung – erfüllen können. Der Gesundheitsschutz für Lehrkräfte, pädagogisches Personal sowie Kinder und Jugendliche und deren Eltern muss gesichert sein, wenn Kitas und Schulen öffnen. Deshalb ist es falsch, bei Schulen und Kitas erst ab einem Inzidenzwert von 200 die Notbremse zu ziehen.“ Tepe machte deutlich, dass die für die Gesellschaft geltende Grenze von 100 auch in den Bildungseinrichtungen umgesetzt werden müsse. Alles andere sei nicht nachvollziehbar. Neue Studien zeigten, dass sich das Virus in Form der sogenannten britischen Mutante bei Kindern und Jugendlichen besonders schnell ausbreitet. Auch der Reproduktionswert sei nach neuen Untersuchungen im Schulalltag besonders hoch.
Testangebote werden positiv gesehen, Testpflicht wird kritisch betrachtet
Tepe begrüßte, dass Schülerinnen und Schüler Bildungseinrichtungen nur getestet besuchen dürfen. Das setze jedoch voraus, dass zwei Testungen pro Woche bereitgestellt und logistisch umgesetzt werden. „Das ist bisher jedoch nicht überall in Deutschland der Fall“, betonte die GEW-Vorsitzende. „Es sind noch viele Fragen offen: Ist es möglich, pro Woche 24 Millionen Tests an die Schulen zu bringen? Wo finden die Tests statt? Gibt es Räume oder Zelte vor der Schule, die groß genug sind, dass die Hygienevorschriften eingehalten werden können, damit sich die Schülerinnen, Schüler und Kita-Kinder beim Selbsttest nicht gegenseitig anstecken? Gibt es vor Ort ausreichend geschultes Personal?“ Tepe machte deutlich, dass alle Lehrkräfte sowie die Erzieherinnen und Erzieher mindestens zwei Mal wöchentlich Testangebote erhalten sollten, einer Testpflicht für alle Beschäftigten stehe sie jedoch kritisch gegenüber. Sie monierte, dass es in dem Gesetz für Schulen und Kitas keine Hinweise zu weiteren notwendigen Gesundheitsschutzmaßnahmen wie den A-H-A+L-Regeln oder zum Thema Raumlüfter gebe.
Die GEW-Vorsitzende unterstrich: „Parallel zu den Tests müssen die Impfangebote für die Lehrkräfte so schnell wie möglich deutlich erhöht werden. Dafür müssen alle Lehrkräfte und weitere im Bildungsbereich Beschäftigte in die Impfgruppe 2 aufgenommen werden. Nur die Impfungen bieten einen hohen Schutz für alle Menschen in Schulen und Kitas. Wer öffnen will, muss impfen.“
Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 13.04.2021
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