Bildungspolitik
GEW begrüßt weitere Lockerung des Kooperationsverbotes in der Bildung
Die Bildungsgewerkschaft GEW begrüßt die Grundgesetzänderung durch Bundestag und Bundesrat. Jetzt könnten die Gelder für den Digitalpakt Schule schnell fließen und die Schulen mit ihren Konzepten für das ‚Lernen in der digitalen Welt‘ loslegen. Langfristig müsse das Kooperationsverbot in der Bildung allerdings komplett fallen, unterstrich GEW-Vorsitzende Marlis Tepe. Nur so könne sichergestellt werden, dass auch andere wichtige Projekte künftig problemlos finanziert werden können.
15.03.2019
Digitalpakt Schule kann jetzt starten
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) begrüßt die weitere Lockerung des Kooperationsverbotes in der Bildung, die Bundestag und -rat nun beschlossen haben. „Endlich sind die Voraussetzungen geschaffen, damit die Gelder für den Digitalpakt Schule fließen können. Jetzt müssen die Mittel schnell frei gegeben werden. Viele Schulen hocken schon lange in den Startlöchern, um mit ihren Konzepten für das ‚Lernen in der digitalen Welt‘ loszulegen. Andere benötigen Zeit für die Planung. Dabei muss Akribie vor Schnelligkeit gehen, damit das Geld sinnvoll eingesetzt wird“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Freitag in Frankfurt a.M.
„Wichtig ist, dass Stellen für Systemadministratoren geschaffen werden. Das entlastet die Lehrkräfte, die sich damit besser auf ihre pädagogischen Aufgaben konzentrieren können. Die GEW- Mitglieder erwarten zudem dringend Zeit und Gelder für die notwendige Lehrkräftefortbildung“, sagte Tepe.
Kooperationsverbot muss komplett fallen
Unklar bleibe, wie hoch der Anteil ist, mit dem die Länder die Mittel aufstocken müssen, die sie vom Bund erhalten. Eine richtige Entscheidung sei, dass der Bund Kontrollmöglichkeiten über die Verwendung der fünf Milliarden Euro aus dem Digitalpakt erhält. „Ohne Kontrolle über den Einsatz der Gelder geht es nicht. Das zeigt die Erfahrung. In der Vergangenheit haben die Länder Mittel nicht immer wie vereinbart zweckgebunden ausgegeben“, betonte die GEW-Vorsitzende. Sie unterstrich aber auch noch einmal ausdrücklich, dass das Kooperationsverbot in der Bildung nun endgültig komplett fallen müsse, damit auch andere wichtige Projekte künftig problemlos finanziert werden können. „So ein jahrelanges Gezerre, mit dem viel Zeit verschwendet worden ist, darf sich die Politik nicht noch einmal erlauben“, hob Tepe hervor. Insgesamt müssten Länder und Kommunen mehr Geld für Bildung erhalten.
Weitere Informationen zur Zustimmung des Bundesrats zur Grundgesetzänderung am 15.03.2019 finden sich in der Berichterstattung auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.
Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 15.03.2019
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