Bildungspolitik

GEW: „BAföG-Reform – jetzt aber richtig!“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat anlässlich der die Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung am 8. Mai 2019 den Bundestag aufgefordert, den Gesetzentwurf der Bundesregierung für eine Novellierung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) gründlich zu überarbeiten.

08.05.2019

„Zwar sieht der Regierungsentwurf eine Erhöhung der Bedarfssätze vor, diese bleibt aber weit hinter den gestiegenen Lebenshaltungskosten der Studierenden zurück. Darüber hinaus fehlen Ansätze für die überfällige Strukturreform der Ausbildungsförderung. BAföG-Reform – jetzt aber richtig“, forderte der stellvertretende GEW-Vorsitzende und -Hochschulexperte, mit Blick auf die Anhörung im Bundestagsausschuss für Bildung und Forschung, die am 8. Mai 2019 in Berlin stattfindet.

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll der Grundbedarfssatz von Studierenden in zwei Schritten von derzeit 399 Euro bis 2020 um sieben Prozent auf 427 Euro angehoben werden, die Wohnpauschale soll von 250 auf 325 Euro steigen.

Anhebung reicht nicht für Lebenshaltungskosten der Studierenden

„Die geplante Anhebung bleibt deutlich hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück“, stellte Keller fest. „Nach Berechnungen des Forschungsinstituts für Bildungs- und Sozialökonomie (FiBS) müsste der Bedarfssatz auf 550 Euro angehoben werden, also um fast 40 Prozent. Mit einer Wohnpauschale in Höhe von 325 Euro lässt sich in den meisten Hochschulstädten keine Studentenbude finden. Der Bundestag muss nachlegen, damit alle jungen Menschen die gleichen Chancen auf eine Hochschulausbildung haben.“

Strukturelle Erneuerung der Ausbildungsförderung gefordert

Darüber hinaus vermisst der GEW-Vize Ansätze für eine Strukturreform der Ausbildungsförderung. „Viele Studienberechtigte scheuen ein Hochschulstudium, weil sie Angst haben, nach dem Studium mit einem Schuldenberg ins Erwerbsleben zu starten. Das BAföG muss endlich wieder zu 100 Prozent als Zuschuss gezahlt werden, der nicht zurück zu erstatten ist. Es ist das absolut falsche Signal, wenn die Regierung nun die monatliche Rückzahlungsrate auf 130 Euro erhöhen will. Zudem muss das BAföG für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 11 wieder eingeführt werden, damit alle Jugendlichen unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern die gleichen Chancen haben, eine weiterführende Schule zu besuchen“, mahnte Keller.

Quelle: Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) vom 07.05.2019

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