Bildungspolitik
Forderung: BAföG für die Regelstudienzeit plus mindestens ein weiteres Semester
Das Deutsche Studentenwerk (DSW) vermisst in der geplanten BAföG-Erhöhung der Bundesregierung jenseits quantitativer Erhöhungen eine grundlegende Strukturreform. Der Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke fordert insbesondere, dass das BAföG über die Regelstudienzeit hinaus für mindestens ein weiteres Semester gezahlt wird, weil nicht einmal 40% der Studierenden ihr Studium überhaupt innerhalb der Regelstudienzeit schaffen.
21.03.2019
Bei der Eröffnung des vom DSW organisierten Jahrestreffens der BAföG-Expertinnen und -Experten aller Studenten- und Studierendenwerke sagte Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde: „Derzeit können überhaupt nur 1,6 Millionen der rund 2,85 Millionen Studierenden potenziell BAföG erhalten. Die restlichen nicht, weil sie etwa das Fach gewechselt haben, über den Altersgrenzen liegen oder Teilzeit studieren. In der Dekade von 2006 bis 2016 ist die Quote der BAföG-förderungsfähigen Studierenden von 71% auf 63% gesunken – gleichzeitig ist aber die Zahl der Studierenden in diesem Zeitraum um rund 870.000 gestiegen. Nur 37% der Studierenden schließen ihr Studium in der Regelstudienzeit ab; das heißt im Umkehrschluss: Mehr als 60% überschreiten sie – und bekommen deswegen kein BAföG mehr. Wir müssen feststellen: Die studentische Lebenswirklichkeit und das BAföG entkoppeln sich voneinander; dem muss gegengesteuert werden. Das BAföG und die Lebenswirklichkeit der Studierenden müssen synchronisiert werden.“
BAföG an die Lebenswirklichkeit anpassen
Die Forderung des DSW-Generalsekretärs: „Das BAföG muss an die Studienwirklichkeit angepasst werden. Selbst der Wissenschaftsrat empfiehlt in seinem Papier zur Fortsetzung der Hochschulpakte, von einer Regelstudienzeit plus mindestens einem Semester auszugehen. Das muss doch auch beim BAföG möglich sein.“
„Grundsätzlich sollte beim BAföG gelten: Was hochschulrechtlich möglich ist, muss auch förderrechtlich möglich sein“, so Meyer auf der Heyde. „Das BAföG muss geöffnet werden für das Teilzeit- oder das Orientierungsstudium.“
Kritik an geltenden Altersgrenzen
Kritik übt Meyer auf der Heyde an den im BAföG noch immer geltenden Altersgrenzen von 30 Jahren für die Aufnahme eines Bachelor- und 35 Jahren für die Aufnahme eines Master-Studiums: „Das ist anachronistisch angesichts des Lebenslangen Lernens, welches gerade für die tertiäre Bildung immer wichtiger wird.“
Genauso anachronistisch sei der noch immer im BAföG erforderliche Leistungsnachweis nach vier Semestern, fährt Meyer auf der Heyde fort. „Das stammt noch aus Vor-Bologna-Zeiten.“
Zum Hintergrund
Das Deutsche Studentenwerk veranstaltet am 21. und 22. März seine diesjährige „Förderungstagung“, zu welcher sich rund 140 BAföG-Expertinnen und -Experten aus den Studenten- und Studierendenwerken zum Austausch treffen. Gastgeber ist das Studentenwerk Magdeburg.
Quelle: Deutsches Studentenwerk vom 21.03.2019
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