Bildungspolitik
Finanzminister Kühl erachtet Absetzbarkeit von Ausbildungskosten als nicht zielführend
Auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zur steuerlichen Absetzbarkeit von Ausbildungskosten müsse die richtige Antwort gefunden werden, forderte der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl.
30.08.2011
„Die Förderung von Bildung und Wissenschaft ist uns in Rheinland-Pfalz ein besonders wichtiges politisches Anliegen. Deswegen gibt es bei uns keine Studiengebühren. Es ist wichtig, dass der Staat die Infrakstruktur und das Personal an den Hochschulen bereitstellt. Eine steuerliche Absetzbarkeit von Ausbildungskosten hilft nicht weiter, denn es werden falsche Impulse gesetzt. Die steuerliche Förderung greift nämlich erst dann, wenn der Student nach dem Studium einen Beruf ergreift, also zum falschen Zeitpunkt. Sie setzt völlig falsche Akzente und belastet die Gemeinschaft über Gebühr.“
Der Gesetzgeber müsse nun handeln. „Ich bin sehr dafür, dass eine Lösung gefunden wird, die den besonderen Belangen der Bildung Rechnung trägt“, so Kühl. „Außerdem muss das Ergebnis sozial gerecht sein. Es darf nicht sein, dass ein Student, der sein Studium mit einem Nebenverdienst selbst finanziert, keine steuerlichen Verluste geltend machen kann, während ein anderer von seinen Eltern finanziert wird und deshalb auch noch eine Steuergutschrift vom Staat geschenkt bekommt“, gibt Kühl zu bedenken. „Hier produziert der Steuerstaat das Gegenteil dessen, was dem vernünftigen Bürger eingängig wäre. Hier müssen wir Lösungen finden, und zwar rasch.“
Quelle: Rheinland-Pfälzisches Ministerium der Finanzen
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