Bildungspolitik

DigitalPakt Schule: Schulträger können Mittel für mobile Endgeräte beantragen

Das vom Bund initiierte „Sonderprogramm“ in Höhe von 500 Millionen Euro zur Sofortausstattung von benachteiligten Schülerinnen und Schülern läuft an. Erste Bundesländer haben Förderrichtlinien verabschiedet, sodass Schulträger nun schulgebundene Laptops oder Tablets beantragen können.

12.08.2020

Digitale Lernformen haben mit der Corona-Pandemie in den letzten Wochen deutlich an Bedeutung gewonnen. Durch den ausgefallenen Präsenzunterricht in den Schulen sahen sich Schüler und Schülerinnen, Lehrkräfte und Eltern einer ungewohnten Situation ausgesetzt. Erstmals mussten Lerninhalte allein im Home-Schooling statt gemeinsam im Klassenraum erarbeitet werden. Neue digitale Lernformate mussten erprobt und für Schüler und Schülerinnen zugänglich gemacht werden. Doch ohne eine entsprechende Ausstattung sind diese Unterrichtsformen nicht für alle Kinder und Jugendlichen möglich. Um Bildungsgerechtigkeit zu gewährleisten, hatten Bund und Länder daher im Mai 2020 beschlossen, 500 Millionen Euro für Schülerinnen und Schüler bereitzustellen, die zu Hause auf kein mobiles Endgerät zugreifen können.

Laptops für benachteiligte Schüler und Schülerinnen

Das „Sonderprogramm“ erweitert den DigitalPakt Schule, der seit 2019 die allgemeine digitale Bildungsinfrastruktur an Schulen verbessern soll. Insgesamt stellt der Bund dafür den Ländern Fördergelder in Höhe von 5,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Förderfähig waren bisher die Verbesserung von Internet- und WLAN-Verbindungen sowie stationäre Endgeräte unter der Voraussetzung eines medienpädagogischen Gesamtkonzepts. Mit der Zusatzvereinbarung können die Schulträger nun auch schulgebundene, mobile Endgeräte für ihre Schulen beantragen. Die Mittel sollen einem möglichst hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern den digitalen Unterricht zu Hause ermöglichen. Darüber hinaus sollen die Schulen auch bei der Erstellung von Online-Lehrangeboten unterstützt werden, indem Hard- und Software Zugänge sowie Schulungen für Lehrkräfte gefördert werden.  

Bundesländer bestimmen Förderrichtlinien des „Sonderprogramms“

Die zur Verfügung stehenden Fördergelder werden nach dem Königsteiner Schlüssel unter den Bundesländern aufgeteilt und vom jeweiligen Bundesland um einen Eigenanteil von 10% ergänzt. Die genaue Umsetzung der Zusatzvereinbarung unterliegt dabei den einzelnen Bundesländern. Nachdem das Sonderprogramm in einer Pressekonferenz am 15. Mai 2020 vorgestellt wurde, haben die einzelnen Bundesländer Förderrichtlinien entworfen, aufgrund derer die Schulträger ihre Anträge einreichen können. 

Unkomplizierte Anträge und schnelle Umsetzung

Die Länderregierungen sind dabei bemüht, möglichst unkomplizierte Regelungen zu entwerfen, die eine schnelle Beschaffung der Geräte gewährleisten. Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne betonte im Hinblick auf die niedersächsische Förderrichtlinie: „Die Richtlinie haben wir eng mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Herausgekommen ist ein schlankes, zweiseitiges Antragsverfahren, damit die Schulträger schnell die zur Verfügung stehenden Mittel abrufen können.“ Niedersachen stehen nach dem Königsteiner Schlüssel rund 52 Millionen Euro zur Verfügung. 

Auch in Schleswig-Holstein wurde ein unbürokratisches Bewilligungsverfahren entworfen, damit die Mittel zügig an die Schulträger ausgezahlt werden können. Seit dem 20. Juli können Schulträger hier Fördergelder beantragen. Eine Auflistung der Anschaffungen muss erst mit dem Verwendungsnachweis vorgelegt werden. 

Das Land Baden-Württemberg verdoppelt die ihnen zustehenden 65 Millionen Euro sogar mit eigenen Mitteln auf rund 130 Millionen Euro. Hier erfolgt die Verteilung ganz ohne Antragsverfahren auf Basis der Schülerzahlen. 

In Rheinland-Pfalz werden die Mittel in Höhe von 24,1 Millionen Euro anhand eines Sozialindex auf alle Schulträger verteilt, der sich an dem Anteil der Teilnehmenden an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe orientiert. Die Schulen sollen selbst ihren Bedarf erheben und die Endgeräte an bedürftige Schüler und Schülerinnen verteilen. 

„Ein wichtiger Schritt für mehr Bildungsgerechtigkeit“

Erst kürzlich hat eine Studie des Statistischen Bundesamt (Destatis) aufgezeigt, dass die digitale Ausstattung von Familien stark von deren Einkommen abhängig ist. Mit der Corona-Krise haben sich die Bildungsungleichheiten in Deutschland weiter verschärft. Auch wenn in vielen Bundesländern der Regelbetrieb nach den Sommerferien wieder einsetzen soll, kann das Sonderprogramm daher als wichtiger Schritt in Richtung Bildungsgerechtigkeit gesehen werden. „Bildung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe“, erläuterte die rheinlandpfälzische Bildungsministerin Stefanie Hubig. „Mir ist es wichtig, dass die Gelder genau dort ankommen, wo sie auch gebraucht werden, nämlich bei den Schülerinnen und Schülern“. 

Weiterführende Informationen

Das Bundesbildungsministerium informiert über das „Sonderprogramm Endgeräte“ und beantwortet die wichtigsten Fragen zur Förderung von mobilen Endgeräten für Schüler und Schülerinnen. Informationen rund um den Digitalpakt und die digitale Ausstattung der Schulen finden sich ebenfalls auf den Internetseiten des Bildungsministeriums.

Informationen einzelner Bundesländer zur Umsetzung des „Sonderprogramms“:

Redaktion: Thekla Noschka

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