Bildungspolitik

DGB-Jugend begrüßt das neue Berufsbildungsgesetz

Am 24. Oktober 2019 hat der Bundestag die Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) beschlossen. Die Regierungsparteien SPD und CDU/CSU hatten die Reform im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Das neue Gesetz soll nun am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die DGB-Jugend begrüßt das Reformpaket.

25.10.2019

Dazu sagt DGB-Bundesjugendsekretärin Manuela Conte: „Das Reformpaket enthält gegenüber dem ursprünglichen Entwurf aus dem Bundesbildungsministerium deutliche Verbesserungen, für die die Gewerkschaftsjugend lange gestritten hat. Aber es gibt weiterhin Handlungsbedarf, denn das Gesetz gilt nicht für die Praxisphasen des dualen Studiums. Wir werden nicht locker lassen und weiter für Verbesserungen in der Ausbildung und im dualen Studium kämpfen.“

Aus Sicht der Gewerkschaftsjugend gewinnt das Reformpaket in folgenden Punkten:

Mindestausbildungsvergütung

Die Mindestausbildungsvergütung ist aus Sicht der DGB-Jugend ein wichtiger Schritt, um die duale Berufsausbildung attraktiver zu machen. Die neue Regelung sei ein Schritt in die richtige Richtung und um Längen besser als das, was Bundesbildungsministerin Anja Karliczek bisher vorgeschlagen hatte. Er bleibe in der Höhe jedoch noch hinter den Forderungen der Gewerkschaftsjugend zurück. Das Gesetz sieht nun eine Mindestvergütung von 515 Euro für das 1. Ausbildungsjahr vor. Der Betrag wird schrittweise bis 2023 auf 620 Euro (1. Ausbildungsjahr) bis 868 Euro (4. Ausbildungsjahr) angehoben. Außerdem wird es daran anschließend eine automatische jährliche Anpassung an die bundesweite durchschnittliche Ausbildungsvergütung geben. Positiv sei, dass die Mindestausbildungsvergütung grundsätzlich auch für außerbetriebliche Berufsausbildungen gelten wird.

Freistellung Berufsschule

Allen Auszubildenden, unabhängig vom Alter, wird eine gesetzlich abgesicherte Freistellung für die Berufsschule gewährt. Damit dürfen nun auch volljährige Auszubildende nach einem langen Berufsschultag nicht mehr verpflichtet werden, in den Betrieb zurückzukehren.

Freistellung zur Prüfungsvorbereitung

Für die Vorbereitung auf Prüfungen wird es eine bezahlte Freistellung des letzten Arbeitstags vor allen Abschlussprüfungen geben.

Lernmittelfreiheit

Im Gesetz wird nunmehr klargestellt, dass auch die Fachliteratur unter die Lernmittelfreiheit fällt und nicht von den Auszubildenden zu bezahlen ist.

Freistellungsanspruch für ehrenamtliche Prüfer/-innen

Die neue Regelung gewährt Prüferinnen und Prüfern gegenüber ihrem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Freistellung, allerdings ohne Bezahlung. Die DGB-Jugend fordert hier Nachbesserungen.

Duales Studium

Die Praxisphasen des dualen Studiums wurden nicht in den Geltungsbereich des BBiG aufgenommen. Immerhin, so die DGB-Jugend, werde ein gemeinsamer Prozess von Bund, Ländern und Sozialpartnern aufgesetzt, um das Thema voran zu bringen. Die DGB-Jugend sieht weiterhin dringenden Handlungsbedarf.

Weitere Informationen zur Novelle des Berufsbildungsgesetzes finden sich auch in der Berichterstattung des Bundesbildungsministeriums auf dem Fachkräfteportal der Kinder- und Jugendhilfe.

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund, Abteilung Jugend und Jugendpolitik vom 24.10.2019

Redaktion: Kerstin Boller

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