Bildungspolitik

DGB: BAföG-Reform ist ein erster Schritt in die richtige Richtung

Der Deutsche Gewerkschaftsbund hält die angekündigte BAföG-Anpassung grundsätzlich für richtig, bewertet sie aber dennoch als zu niedrig.

22.07.2014

Zu den Plänen der Bundesregierung für eine BAföG-Reform, erklärte Elke Hannack, stellvertretende DGB-Vorsitzende, am Montag in Berlin:

"Die angekündigte BAföG-Anpassung ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Allerdings springt die Bundesregierung mit ihrem Entwurf zu kurz: Die anvisierte Anhebung der BAföG-Sätze um sieben Prozent ab dem Herbst 2016 bleibt unterhalb des Anstieges der Preise und Einkommen. Die BAföG-Anhebung ist somit zu niedrig und greift zu spät.

Die Eckpunkte der Bundesregierung sehen aber jenseits der Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge wichtige Verbesserungen vor. Insbesondere die Anhebung des Kinderbetreuungs- und des Wohngeldzuschlags wird vielen Studierenden helfen. Auf der Habenseite steht auch, dass gravierende Förderlücken beim Übergang vom Bachelor in den Master geschlossen werden und den Studierenden ein Minijob nun nicht mehr auf das BAföG angerechnet wird.

Trotzdem bleibt Reformbedarf beim BAföG: Nach sechs Nullrunden sind zwei ganze Bachelor-Generationen ohne eine BAföG-Erhöhung geblieben. Das BAföG als Herzstück der staatlichen Studienfinanzierung braucht dringend einen gesetzlich verankerten regelmäßigen und verlässlichen Inflationsausgleich, um künftig jahrelange Nullrunden zu vermeiden. Und die Förderung muss strukturell an die veränderten Lebenswirklichkeiten der Studierenden angepasst werden. Mehr als 20 Prozent der Studierenden studieren de facto Teilzeit - in Vollzeitstudiengängen. Sie erziehen Kinder, pflegen Angehörige oder sind nebenbei noch berufstätig. Die Studienförderung muss solche Lebens- und Studienbedingungen in größerem Umfang berücksichtigten als im Regierungsentwurf vorgesehen. Deshalb ist eine echte Novellierung dringend notwendig.

Damit die Studienförderung dem Anspruch des lebenslangen Lernens gerecht wird, muss die Altersgrenze von 30 Jahren bei Studienbeginn und 35 Jahren bei einem Master-Studium ersatzlos gestrichen werden. So können auch Menschen, die später im Berufsleben studieren und den Master anschließen wollen, noch gefördert werden."

Quelle: Deutscher Gewerkschaftsbund vom 21.07.2014

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