Bildungspolitik

Bundesregierung widerspricht Bündnis 90/Die Grünen: BAföG bleibt wirksam

Die Bundesregierung widerspricht dem Vorwurf von Bündnis 90/Die Grünen, dass es beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) einen „Wirksamkeitsverlust“ gibt. In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Deutschen Bundestag betont sie die positiven Effekte durch die BaföG-Novelle, die bereits Wirkung zeigten.

30.08.2017

Das schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window zur antwort der>18/13325, PDF 147 KB) auf die Kleine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen (<link http: dip21.bundestag.de dip21 btd external-link-new-window zur kleinen anfrage von bündnis90 die>18/13195, PDF 93 KB). Ziel des BAföG sei die Sicherung von Chancengleichheit. Diese lasse sich an der Zahl der Bildungsteilnehmer zur Erreichung eines qualifizierten und berufsqualifizierenden schulischen oder akademischen Bildungsabschlusses messen und nicht an der bloßen Zahl der während ihrer Ausbildung mit BAföG Geförderten.

Mit Blick auf die 21. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks hatte hatten Bündnis 90/ Die Grünen auf den Rückgang der BAföG-Quote hingewiesen und von einem „Wirksamkeitsverlust“ gesprochen (<link https: www.jugendhilfeportal.de politik bildungspolitik artikel immer-weniger-studenten-erhalten-bafoeg external-link-new-window zur kleinen anfrage von bündnis90 die>jugendhilfeportal.de berichtete). 

Sicherung von Chancengleichheit

Da es in 2016 eine BAföG-Novelle gegeben hat, hält die Bundesregierung die Schlussfolgerung für nicht nachvollziehbar, dass ein Rückgang der Zahlen von Geförderten als solcher bereits als Beleg für einen angeblichen "Wirksamkeitsverlust" des BAföG taugen könnte. Die Zahlen bezögen sich auf das gesamte Kalenderjahr 2016, also auch auf die Zeit vor dem vollen Inkrafttreten des 25. Gesetzes zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföGÄndG). Auch die Befunde der 21. Sozialerhebung bezögen sich auf die Situation vor der Novelle und könnten daher für eine Bewertung des aktuellen Stands nicht ohne weiteres herangezogen werden.

Das BAföG gewährleiste nach dem Subsidiaritätsprinzip Förderungsansprüche regelmäßig nur dann, wenn Schülern beziehungsweise Studenten oder deren zum Unterhalt verpflichtete Eltern selbst keine ausreichenden finanziellen Mittel zur Verfügung stünden. Wenn daher dank gestiegener Einkommen weniger Auszubildende auf staatliche Leistungen nach dem BAföG angewiesen seien, sei dies keineswegs als Beleg für einen angeblichen "Wirksamkeitsverlust" des BAföG zu werten, führt die Bundesregierung aus.

Positive Effekte der BAföG-Novelle

Die Bundesregierung schlüsselt auf, dass laut der aktuellen Bundesstatistik des Statistischen Bundesamtes 2016 insgesamt rund 162.000 Personen mit dem Aufstiegs-BAföG gefördert worden seien. Damit konnte der noch 2015 zu verzeichnende Rückgang um fast sechs Prozent bei den AFBG-Geförderten mit der Novelle des Gesetzes und dem neuen Aufstiegs-BAföG bereits in den ersten Monaten nach Inkrafttreten der Novelle gestoppt werden. Die mit dem 3. Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBGÄndG) vorgenommenen Verbesserungen zeigten insofern - auch mit Blick darauf, dass die Novelle nur in fünf Monaten des Kalenderjahres 2016 greifen konnte - bereits erste Wirkung. Laut Bundesregierung sind im Jahr 2014 insgesamt 924.770 Studenten gefördert worden. Im Jahr 2015 waren es 870.455 und in 2016 noch 822.933.

Anhebung der Bedarfssätze und Freibeträge 

Dies macht laut Bundesregierung deutlich, dass die volle Wirkung der deutlichen Anhebungen der Bedarfssätze und Einkommensfreibeträge zum Sommer/Herbst 2016 zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gemessen werden könnten. Dies gelte auch für die gerade bekannt gewordene BAföG-Statistik 2016.

Im Übrigen argumentiert die Bundesregierung, dass der aktuelle BAföG-Höchstförderungssatz von 735 Euro dem entspreche, was ein auswärts wohnender erwachsener Student derzeit unterhaltsrechtlich nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle an Barunterhaltsleistungen von seinen Eltern erwarten darf. Die an Schüler oder Studenten weitergeleitete Kindergeldleistungen blieben für BAföG-Empfänger zudem ganz ohne Anrechnung, stünden also gegebenenfalls zusätzlich zur Verfügung.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib – heute im bundestag Nr. 472 vom 24.08.2017

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