Bildungspolitik

BJR fordert Änderung der bayerischen Richtlinien zur offenen Ganztagsschule

Neue Regelungen zum aktuellen Schuljahr bedeuten eine klare Schlechterstellung für die freien Träger, rechtlich und finanziell - BJR setzt sich für Überarbeitung ein.

23.10.2009

Im Juni 2009 hat das bayerische Kultusministerium die neuen Richtlinien zur offenen Ganztagsschule veröffentlicht. Diese Richtlinien wurden nicht nur ohne Beteiligung der bisherigen Kooperationspartner vom Ministerium entwickelt und in Kraft gesetzt. Sie bringen auch eine deutliche Verschlechterung bei der Qualität der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit sich, wie sie noch in der Rahmenvereinbarung des Ministeriums mit dem Bayerischen Jugendring (BJR) vom Juni 2007 zur Zusammenarbeit bei offenen Ganztagsschulen festgeschrieben worden war.

Der BJR-Hauptausschuss fordert daher das Kultusministerium auf, die Richtlinien zu überarbeiten und den BJR bei der Weiterentwicklung der offenen Ganztagsschule als Partner zu beteiligen. „Wir werden dazu so bald als möglich gemeinsam mit den anderen freien Trägern in diesem Feld das Gespräch mit dem Kultusministerium suchen“, so BJR-Präsidentin Martina Kobriger. - Der Hauptausschuss ist das höchste Beschluss fassende Gremium der Jugendarbeit in Bayern und tagte vom 16. bis 18. Oktober 2009 in Gauting bei München.

Kritik an ungleich verteilten Rechten und Pflichten sowie nachteiligen Förderrichtlinien

Die im BJR zusammengeschlossenen Jugendverbände und Jugendringe als anerkannte Träger der freien Jugendhilfe kritisieren u.a.,

  • dass Schulleiter/-innen gegenüber den verantwortlichen Mitarbeiter/-innen aus der Jugendar-beit, die an ihren Schulen Projekte umsetzen, neuerdings ein Weisungsrecht zusteht,
  • dass sie diese formal und auf fachliche bzw. pädagogische Eignung überprüfen und ihnen sogar kündigen dürfen, wobei keinerlei weitere Konsultationen vorgesehen sind,
  • dass den freien Trägern aus der Jugendarbeit hingegen ein solches Kündigungsrecht nicht zusteht,
  • dass die Finanzierung von Verwaltungs- und Steuerungsaufwand bisher ungeklärt ist, denn das Budget der freien Träger darf ausschließlich für die genehmigten Bildungs- und Betreuungsangebote eingesetzt werden,
  • dass die Zuschusssumme pauschaliert wurde auf Gruppen mit maximal 25 Schüler/-innen. Dies bedeutet eine Risikoabwälzung auf den Kooperationspartner, denn eine Gruppengröße über 20 Personen stellt in jedem Fall eine finanzielle Schlechterstellung gegenüber der bisherigen Ausstattung dar.

Echte Öffnung der Schule bedeutet, die eigene Verwaltungslogik nicht Dritten aufzunötigen

„Die von vielen Politikern und Fachleuten geforderte Öffnung der Schule kann nur durch eine echte Kooperation der Akteure erreicht werden“, heißt es im aktuellen Beschluss. Die Verbände und Jugendringe im BJR führen eine Vielzahl von Projekten an Ganztagsschulen in ganz Bayern durch. „Ein Kooperationsverständnis, das die Integration dieser Akteure in die innerschulische Verwaltungslogik zum Ziel hat, teilt der BJR nicht. Er fordert eine entsprechende Überarbeitung der Förderrichtlinien, gerade hinsichtlich der Anerkennung und Wertschätzung der fachlichen Leistungen der Kooperationspartner und der partnerschaftlichen Organisation der Zusammenarbeit.“

Quelle: Bayerischer Jugendring

 

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