Bildungspolitik

BDH: Kostenübernahme durch Bundesagentur könnte zum Meilenstein der Inklusionspolitik werden

Der BDH Bundesverband Rehabilitation begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz, das zugunsten eines Auszubildenden mit Behinderung entschied und die Kostenübernahme für einen ausbildungsrelevanten Gebärdensprachdolmetscher durch die Bundesagentur für Arbeit verkündete.

22.11.2011

Kläger war das rheinland-pfälzische Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV), das einem schwerbehinderten, gehörlosen Mann einen Gebärdendolmetscher im Rahmen der Ausbildung bewilligte und die Kostenübernahme in Höhe von 7.500 Euro durch die Bundesagentur für Arbeit verlangte und nun <link http: www3.mjv.rlp.de rechtspr _blank external-link-new-window external link in new>gerichtlich durchsetzte.

„Genau so stellen wir uns erfolgreiche Ausbildung von Menschen mit Handicap vor. Unbürokratisch und bedarfsgerecht – davon wird in wenigen Jahren der Arbeitsmarkt in Zeiten des Fachkräftemangels profitieren. Mit dieser Entscheidung gibt das Gericht die grundsätzliche Ausrichtung der Inklusionspolitik in Deutschland vor. Das Bewusstsein in den Köpfen der Menschen für die Probleme ihrer behinderten Mitbürger wird auf diese Weise gestärkt. Für uns als politische Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung lebt eine erfolgreiche Inklusionspolitik von der Bereitschaft der Politik, und damit auch der gesamten Gesellschaft, alles Notwendige zu tun, behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu garantieren, das im besten Falle in die wirtschaftliche Unabhängigkeit eines erfüllten Erwerbslebens führt“, so Ilse Müller, Bundesvorsitzende des Sozialverbandes.

Der BDH Bundesverband Rehabilitation ist als Träger der medizinisch-beruflichen Rehabilitation in Vallendar (MBR) am Prozess der Weiterentwicklung beruflicher Rehabilitation behinderter Menschen in Deutschland maßgeblich beteiligt.

Quelle: BDH Bundesverband Rehabilitation

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