Bildungspolitik
BAföG-Erleichterungen ab August
Die Bundesregierung hat die Förderung während des Übergangs zwischen Bachelor- und Masterstudium erleichtert. Der Abschlag zur Überbrückung orientiert sich ab 1. August ausschließlich an der Höhe der voraussichtlichen BAföG-Zahlung und damit am konkreten Bedarf der Studierenden.
31.07.2015
So kann, wer ein Masterstudium aufnehmen will, bereits von dem Zeitpunkt an mit Förderung rechnen, ab dem er für den Master vorläufig zugelassen ist - etwa weil der Bachelorabschluss noch aussteht. Die endgültige Zulassung muss dann innerhalb eines Jahres nachgereicht werden. Künftig kann man zudem vorab klären lassen, ob für ein geplantes Masterstudium überhaupt BAföG bezogen werden könnte. Zugleich fallen bestimmte zusätzliche Nachweise zur Studienleistung bei frühen Zwischenprüfungen weg.
Bereits seit Beginn dieses Jahres ist eine weitreichende Änderung aus dem 25. BAföG-Änderungsgesetz in Kraft: Der Bund finanziert die Ausbildungsförderung nun alleine und entlastet die Länder damit dauerhaft jedes Jahr um rund 1,2 Milliarden Euro. Dadurch entstehen bei den Ländern finanzielle Spielräume, die diese insbesondere zugunsten ihrer Hochschulen nutzen sollen. Im Sommer 2016 wird mit der deutlichen Anhebung der Freibeträge und Bedarfssätze um sieben Prozent und weiteren Verbesserungen der nächste Schritt der BAföG-Reform umgesetzt.
Weitere Informationen unter: <link http: www.bmbf.de de _blank external-link-new-window des bmbf mit informationen zum>www.bmbf.de/de/892.php
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 30.07.2015.
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