Studierendenförderung
BAföG-Änderung kann nur ein erster Schritt sein
Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger hat eine Änderung des BAföG vorgestellt. Aus Sicht des Bundesjugendrings muss dem Reförmchen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes nun schnell eine richtige BAföG-Reform folgen.
20.04.2022
Die Zuschüsse für junge Menschen in Schule, Ausbildung und Studium sollen zwar steigen, werden aber nach der Änderung des Gesetzes weiter unter den notwendigen Bedarfen liegen. Seit Jahren rechnen Studierendenvertretungen und Expert(inn)en vor, dass ein BAföG unterhalb der Maximalfördersumme von 1.000 Euro nicht ausreicht. Die für verschiedene Studierenden-Städte berechneten monatlichen Ausgaben des Freien Zusammenschlusses von Student(inn)enschaften (fzs) beispielsweise liegen zwischen 1000 und 1500 Euro im Monat und damit deutlich über den bisher geplanten neuen BAföG-Sätzen. „Damit steht Studieren nicht für alle offen“, kritisierte Lea Herzig, stellvertretende Vorsitzende des Bundesjugendrings.
Positiv wertet der Bundesjugendring, dass die Erhöhung des Elternfreibetrags um 20 Prozent ein Schritt in die richtige Richtung sei. Zugleich betonte Lea Herzig, dass Ausbildung und Studium unabhängig vom Elternhaus möglich sein müssen, da junge Menschen mehr Eigenständigkeit wollen.
Unbedingt notwendig sind aus Sicht des Bundesjugendrings auch Freiräume für Engagement. Die Bindung des BAföG Bezugs an die Regelstudienzeit erschweren ein solches Engagement. Dazu kommt, dass die zu geringe Höhe der Förderung einen Nebenverdienst obligatorisch mache. Hier gilt es, aus Sicht der Jugendverbände, nachzusteuern. Ehrenamtliches Engagement in Jugendverbänden müsse genauso ein Verlängerungsgrund in der Förderung sein, wie die Mitarbeit in universitären Gremien der Selbstverwaltung. „Ehrenamt darf niemals zum Nachteil werden“, betonte Lea Herzig.
Quelle: Deutscher Bundesjugendring vom 06.04.2022
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