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Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) veröffentlicht die neugefasste Zweite Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern". Das Programm hilft Unternehmen, die in der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, bei der Ausbildung. Es unterstützt damit Auszubildende, auch bei pandemiebedingten wirtschaftlichen Schwierigkeiten ihres Ausbildungsbetriebs, ihre Ausbildung fortsetzen und erfolgreich abzuschließen.
Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Mit dem Bundesprogramm ‚Ausbildungsplätze sichern' sorgen wir dafür, dass jeder junge Mensch in diesen aktuell schwierigen Zeiten eine Berufsausbildung beginnen, weiterführen und vor allem auch erfolgreich abschließen kann. Auszubildende, die in diesem Jahr vor ihren Abschlussprüfungen stehen und aufgrund der Corona-Pandemie Teile ihrer Ausbildung nicht durchlaufen konnten, brauchen besondere Unterstützung. Dafür haben wir mit der neugefassten Zweiten Förderrichtlinie des Bundesprogramms einen Zuschuss zu den Kosten von externen Prüfungsvorbereitungslehrgängen für Auszubildende eingeführt. Zusätzlich haben wir auch die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildung noch weiter verbessert, damit Auszubildende ihre Ausbildung fortsetzen können, wenn dies zeitweise im eigenen Ausbildungsbetrieb nicht möglich ist.
Diese Förderungen sind wichtige Eckpfeiler, damit wir auch im Ausbildungsjahr 2021/22 unseren Ausbildungsmarkt stabil halten können und für jede Auszubildende und jeden Auszubildenden eine klare Perspektive schaffen. Hierfür investiert das Bundesbildungsministerium in diesem und im nächsten Jahr insgesamt 126 Millionen Euro."
Bei einer Auftragsausbildung werden einzelne Teile einer Ausbildung außerhalb des eigentlichen Ausbildungsbetriebes durchgeführt. In einer Verbundausbildung bilden Betriebe gemeinsam mit anderen Unternehmen oder Bildungsträgern Auszubildende aus.
Die neugefasste Zweite Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern" umfasst folgende Neuerungen:
Die Förderung der Auftrags- und Verbundausbildungen sowie der Zuschuss für externe Abschlussprüfungsvorbereitungskurse können bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) beantragt werden.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 30.04.2021