Bildungspolitik
Aufstiegs-BAföG wird attraktiver – Bundeskabinett beschließt Novelle des AFBG
Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) oder „Aufstiegs-BAföG“ werden Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung unterstützt. Die finanzielle Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Von den Fördermöglichkeiten profitieren neben technischen Berufen und Fachwirtinnen und Fachwirten auch staatlich geprüfte Erzieherinnen und Erzieher.
26.09.2019
Das Bundeskabinett hat am 25. September 2019 einen Gesetzentwurf für die vierte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) oder „Aufstiegs-BAföG“ beschlossen. Sie will damit ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der beruflichen Bildung setzen. Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) ist das Äquivalent zum BAföG in der beruflichen Bildung. Ziel des AFBG ist die Erweiterung und der Ausbau beruflicher Höherqualifizierung, die Stärkung der Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses in Deutschland sowie die Verbesserung der beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten eines jeden Einzelnen.
Karliczek: „Ein guter Tag für die berufliche Bildung“
Bundesbildungsministerin Karliczek: „Wir machen mit der Gleichwertigkeit der Bildungswege ernst. Mit der BAföG-Novelle (26. BAföGÄndG) haben wir in dieser Legislaturperiode substantielle Verbesserungen für Studierende, Schüler und Schülerinnen auf den Weg gebracht. Nun ist mit den Verbesserungen beim Aufstiegs-BAföG die berufliche Bildung dran.
Bei meinen Initiativen achte ich auf eine Verbesserung aus einem Guss. Deswegen knüpft ein Kernpunkt der AFBG-Novelle direkt beim Berufsbildungsgesetz an, das sich gerade im parlamentarischen Verfahren befindet: Wir entwickeln das AFBG zu einem passgenauen Förderangebot für alle drei Fortbildungsstufen, die wir im Berufsbildungsgesetz einführen. In Zukunft sollen die Menschen auf allen drei Stufen durch das AFBG gefördert werden können. Bisher war nur die Förderung zu einem Fortbildungsziel möglich.
Auch in anderer Hinsicht verbessern wir die Förderung durch das AFBG beträchtlich: Es wird höhere Zuschussanteile geben, höhere Freibeträge, und höhere Darlehenserlasse. Mit den vorgesehenen deutlichsten Leistungserhöhungen seit Bestehen des AFBG und einem Förderangebot für einen Aufstieg Schritt für Schritt bis auf ‚Master-Niveau‘ erfolgt ein starkes Signal für die Attraktivität beruflicher Aufstiegsfortbildungen. Davon werden berufliche Aufsteigerinnen und Aufsteiger wie etwa angehende Meister und Meisterinnen, Techniker und Technikerinnen, Fachwirte und Fachwirtinnen sowie staatlich geprüfte Erzieher und Erzieherinnen profitieren.“
Hintergrund
Mit dem AFBG werden Teilnehmer und Teilnehmerinnen an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. 2018 wurden rund 167.000 Personen mit AFBG unterstützt. Seit Bestehen des Aufstiegs-BAföG (früher „Meister-BAföG“) 1996 konnten rund 2,8 Mio. berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Mrd. Euro ermöglicht werden.
Mit dem vom Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf wird als ein wichtiges Element der Novelle der Zuschussanteil zum Unterhaltsbeitrag für Vollzeitgeförderte zu einem Vollzuschuss ausgebaut. Dies kommt insbesondere Vollzeitschülern und Vollzeitschülerinnen in den sozialen Berufen zugute. Daneben wird der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende sowie der Zuschussanteil zum Maßnahmebeitrag wie auch der Bestehenserlass erhöht, der ein wichtiges Anreizelement darstellt, erfolgreich an der Prüfung teilzunehmen. Der Existenzgründungserlass wird deutlich verbessert und die Erhöhungsbeträge zum Vermögensfreibetrag für Ehepartner und Kinder ausgebaut. Darüber hinaus wird als weiteres Kernelement der Novelle das Förderangebot auf die Vorbereitung auf Prüfungen aller drei im BBiG und der HwO zu verankernden beruflichen Fortbildungsstufen der höherqualifizierenden Berufsbildung erweitert. Damit wird die Gleichwertigkeit der beruflichen Bildung gegenüber der akademischen Bildung weiter gestärkt.
Eine Zusammenfassung der Neuregelungen findet sich in einem Handout (PDF, 641 KB). Weitere Informationen zum Aufsiegs-BAföG stehen beim Bundesbildungsministerium zur Verfügung.
Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung vom 25.09.2019
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