Bildungspolitik
Ahnen: Beitragsfreie Betreuung für Zweijährige sichergestellt
In Rheinland-Pfalz werden für alle zweijährigen Kinder, die ab 1. August 2010 den dann geltenden Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz wahrnehmen, die Kindergartenbeiträge vom Land übernommen. Dies gilt auch, wenn Zweijährige in einer Kommune wegen fehlender Plätze in den Kindergärten auf eine Kinderkrippe ausweichen müssen.
04.02.2010
Ein solcher Krippenplatz soll in diesem Fall für die Eltern ebenfalls kostenfrei sein. Wie Bildungs- und Jugendministerin Doris Ahnen heute in der Landtagsplenarsitzung betonte, sichert diese im Januar mit den kommunalen Spitzenverbänden vereinbarte Regelung die mit dem Rechtsanspruch und dem Stufenplan für die Beitragsbefreiung verbundenen bildungspolitischen Intentionen zusätzlich ab. Zudem erweitere die Vereinbarung den Handlungsspielraum der Kommunen bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs und erübrige eine Änderung des Kindertagesstättengesetzes.
Nachdem in den Kindergärten in den vergangenen Jahren der Bildungsaspekt in den Konzeptionen sehr stark in den Vordergrund getreten sei, sei es nur folgerichtig gewesen, den Kindergartenbesuch kostenfrei zu machen, unterstrich Doris Ahnen. Da Rheinland-Pfalz ab Anfang August nun auch bereits zweijährigen Kindern einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz einräume, gelte diese Beitragsfreiheit auch für diesen Altersjahrgang. Damit habe Rheinland-Pfalz eine bundesweite Vorreiterrolle.
Bereits Ende November habe die Landesregierung - auch auf Wunsch einzelner Kommunen - mit den kommunalen Spitzenverbänden Gespräche darüber aufgenommen, wie trotz der sehr intensiven Anstrengungen beider Seiten zum Ausbau des Platzangebots für Kinder unter drei Jahren den Kommunen die Erfüllung des Rechtsanspruchs für Zweijährige auf einen Kindergartenplatz zusätzlich erleichtert werden könne. „Im Ergebnis haben sich beide Seiten darauf verständigt, dass das Land einem Jugendamt eine Landeszuweisung in Höhe des jeweils lokal geltenden Elternbeitrags für einen Ganztagsplatz im Kindergarten gewähren wird, wenn in der jeweiligen Stadt oder dem Landkreis nach dem 1. August 2010 die Rechtspflicht zur Erfüllung des Anspruchs eines zweijährigen Kindes nicht durch einen Platz im Kindergarten sondern nur durch einen Platz in einer Kinderkrippe erfüllt werden kann. Eine etwaige Differenz zwischen dieser Erstattung und den bisherigen Elternbeiträgen für den Platz in einer Kinderkrippe übernimmt dann das jeweilige Jugendamt“, hielt die Ministerin fest.
Hintergrundinformationen:
Die Vereinbarung zwischen dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur und den kommunalen Spitzenverbänden wurde in einem Brief an die Landräte und die Oberbürgermeister mit eigenem Jugendamt festgehalten, der den Spitzen der Städte und Landkreise am 21. Januar 2010 zuging.
Seit der Verabschiedung des Landesgesetzes zum Ausbau der frühen Förderung im Dezember 2005 ist gesetzlich geregelt, dass zum 1.8.2010 ein Rechtsanspruch für Zweijährige auf einen Kindergartenplatz in Kraft tritt.
Seit der Änderung des Kindertagesstättengesetzes im Mai 2007 ist der Stufenplan zur Übernahme der Elternbeiträge für den Kindergartenbesuch verbindlich.
Seit 2006 treiben Land, Kommunen und freie Träger auf der Grundlage neuer Regelungen und einer verstärkten Förderung durch das Land den Ausbau des Platzangebots für Kinder unter drei Jahren voran. Seither hat sich das Angebot landesweit verdreifacht. Bei der letzten Erhebung im August 2009 waren Plätze für 20,5 Prozent aller Kinder unter drei Jahren genehmigt. Rund drei Viertel der in dieser Zeit entstandenen mehr als 13.000 Plätze wurden in Kindergärten geschaffen.
Quelle: Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur des Landes Rheinland-Pfalz
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