Bildungspolitik

Administrativer Aufwand für Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung reduziert

Die Novelle des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) enthält viele wegweisende Aspekte, so die Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung. Für Unternehmen, die ihre Auszubildenden ins Ausland entsenden ist wichtig, dass der administrative Aufwand für bestimmte Auslandsaufenthalte reduziert wurde.

16.12.2019

Bundestag und Bundesrat haben Ende November 2019 der Novellierung des Bundesbildungsgesetztes zugestimmt. Die duale berufliche Bildung in Deutschland soll gestärkt und modernisiert werden. Erst mit der letzten Neufassung im Jahr 2005 wurde explizit festgehalten, dass ein Abschnitt der Ausbildungszeit in einem anderen Land verbracht werden kann, wenn dies den Ausbildungszielen dient. Aufgrund der seinerzeit nur geringen Erfahrung mit Auslandsaufenthalten in der Berufsbildung und um den Kammern eine Überwachung der Ausbildungsqualität im Ausland zu ermöglichen, wurden die Unternehmen verpflichtet, einen Ausbildungsplan für Auslandsaufenthalte bereits ab der Zeit von vier Wochen mit der Kammer abzustimmen.

In den Förderprogrammen für Auslandsaufenthalte in der Berufsbildung sind in den letzten Jahren dann viele qualitätssichernde Instrumente entwickelt worden, die die fachliche Relevanz der Auslandsaufenthalte im Hinblick auf das Ausbildungsziele sichern. Hierzu zählen beispielsweise die fachliche Antragsbewertung, die Lernvereinbarungen und das Kreditpunktesystem in der Berufsbildung (ECVET). Diese Instrumente sichern den beruflichen Mehrwert der internationalen Lernaufenthalte. Daher wurde der Zeitraum vom Gesetzgeber nun angehoben. Erst wenn eine Lernphase im Ausland länger als 8 Wochen andauert, ist weiterhin ein mit der Kammer abgestimmter Plan notwendig.

Die NA beim BIBB begrüßt diese administrative Erleichterung für die Unternehmen, von der rund 10% der Auslandsaufenthalte im Programm Erasmus+ und 25% der Auslandsaufenthalte im Programm AusbildungWeltweit profitieren. Nach Inkrafttreten der Novelle zum 01. Januar 2020 ist ein abgestimmter Plan mit der zuständigen Stelle nur noch für ebenfalls rund 10% der Stipendiaten im Erasmus+ Programm und 25% in AusbildungWeltweit erforderlich.

Quelle: Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung vom 12.12.2019

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