Bildungspolitik

Abschaffung des Kooperationsverbots im Bildungsbereich – Mehrländerantrag im Bundesrat

Berlin will gemeinsam mit den Ländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Thüringen eine Grundgesetzänderung anstoßen, um die Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Gemeinden im Bildungsbereich auszubauen. Ein entsprechender Entschließungsantrag soll in der Bundesratssitzung am 22. September 2017 verhandelt werden.

07.09.2017

Die Bundesregierung soll mit den Ländern in Gespräche über eine Änderung des Grundgesetzes eintreten, durch die das Kooperationsverbot zwischen Bund und Ländern in der Bildung aufgehoben wird, so die Forderung. Das Kooperationsverbot besteht seit 2006 und weist die Zuständigkeit in Bildungsfragen den Ländern zu. Es gibt aber bereits Ausnahmen etwa im Wissenschaftsbereich und auch Bundeshilfen für finanzschwache Kommunen zur Schulsanierung sind möglich. Hierfür war das Grundgesetz kürzlich geändendert worden.

Herausforderungen erfordern engeres Zusammenwirken

Die Berliner Senatorin für Bildung, Jugend und Wissenschaft Sandra Scheeres fordert die komplette Abschaffung des Kooperationsverbots. „Wir stehen deutschlandweit vor Aufgaben, die ein enges Zusammenwirken von Bund, Ländern und Gemeinden erfordern. Wichtige Beispiele dafür sind die Entwicklung der Schulen zu inklusiven Ganztagseinrichtungen, die erforderliche Digitalisierung oder auch die Beschulung von Geflüchteten. Ohne das bisher bestehende Kooperationsverbot können diese enormen Aufgaben gemeinsam viel besser angegangen werden.“ Berlin bringt den Antrag der Länder in den Bundesrat ein.

Für beste Bildung und beste Chancen

Auch Malu Dreyer, Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz äußerte sich nach einer Sitzung des Ministerrats in Mainz: „Unser Anspruch ist es, Kindern und Jugendlichen auch in Zukunft die beste Bildung und die besten Chancen zu bieten. Um die Länder und Kommunen in diesem Ziel zu unterstützen, bedarf es einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes. Das ist bisher aber durch das bestehende Kooperationsverbot ausgebremst. Deswegen haben wir bereits im rheinland-pfälzischen Koalitionsvertrag vereinbart, dass sich die Landesregierung im Bundesrat für eine Abschaffung des Kooperationsverbots einsetzt“.

Fachliche Zuständigkeit soll bei Ländern bleiben

Die fachliche Zuständigkeit zur Erreichung bildungspolitischer Ziele soll weiterhin den Ländern obliegen. Dazu wird vorgeschlagen, dass bei künftigen Vereinbarungen zwischen Bund und Ländern die Zustimmung aller Länder einzuholen ist.

Der Antrag der sechs Länder soll in der Bundesratssitzung am 22. September 2017 auf die Tagesordnung kommen.

Quelle: Senatskanzlei des Landes Berlin und Ministerium für Bildung des Landes Rheinland-Pfalz vom 05.08.2017

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