Politik

Nordrhein-Westfalens Minister Schneider legt Integrationsgesetz vor

Guntram Schneider, Minister für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalens Integrationsminister Guntram Schneider hat den Entwurf des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen vorgestellt.

16.08.2011

"Mit dem Gesetz übernehmen wir bundesweit eine Vorreiterrolle - wir sind das erste Flächenland in Deutschland, in dem es ein Teilhabe- und Integrations­gesetz geben wird", sagte Minister Schneider in Düsseldorf. Damit werde eine verbindliche rechtliche Grundlage zur Förderung der Teilhabe und Integration geschaffen. "Das Gesetz soll den in unserem Land lebenden 4,3 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund auch klar signalisieren: Ihr seid willkommen und gehört klipp und klar zu unserer Gesellschaft", betonte der Minister.

Die wichtigsten Eckpunkte des Gesetzes

• Das Gesetz ist Selbstverpflichtung für mehr Teilhabe und Integration. Es steht nicht für Symbolpolitik, sondern für tatkräftiges Handeln der Landesregierung. Mit dem Teilhabe- und Integrations­gesetz wird Verbindlichkeit und Klarheit in der Integrationspolitik und Integrationsförderung geschaffen. Mit dem Gesetz soll abge­rückt werden von der Diktion "Wir" und "Ihr" sowie "Aufnahme­gesellschaft" und "Mehrheitsgesellschaft". Es geht um jede Bürgerin und jeden Bürger in Nordrhein-Westfalen.

• Das Gesetz stärkt substantiell die Integrationskraft der Kommunen. Das Land schafft jetzt die Voraussetzungen dafür, dass künftig in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Kreis in Nordrhein-Westfalen ein Kommunales Integrationszentrum errichtet werden kann. In den Zentren werden zwei erfolgreiche integrationspolitische Ansätze zusammengeführt: Die bisherigen vom Integrations- und Schulministerium geförderten Regionalen Arbeitsstellen zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) und das Landesprogramm KOMM-IN. Damit sind BiIdung - von der frühen Förderung bis hin zur Unter­stützung beim Übergang von der Schule in den Beruf – sowie Koordinierung und Vernetzung der Integrationsarbeit die Kern­aufgaben der neuen Zentren. Dies sichert eine passgenaue Ausrichtung der Integrationsarbeit vor Ort.

• Migrantenorganisationen werden effektiver unterstützt. Der aktive Beitrag der Migrantenorganisationen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt wird durch ihre gesetzliche Verankerung anerkannt und stabilisiert. Der zunehmenden Bedeutung der Organisationen bei der Förderung von Integrationsprozessen wird damit ange­messen Rechnung getragen. Ihre Maßnahmen werden stärker finanziell gefördert, sie erhalten außerdem mehr Beteiligungs­möglichkeiten. Damit übernehmen Migrantinnen und Migranten auch eigene Verantwortung für das Gelingen von Teilhabe und Integration.

• Mehr interkulturelle Öffnung und mehr Migrantinnen und Migranten in den Öffentlichen Dienst. Erreicht werden soll dies beispielsweise durch gezielte Werbung für eine Ausbildung oder Tätigkeit im Öffentlichen Dienst. Oder durch den Abbau von Hemmnissen bei der Auswahl und der Einstellung von Bewerbern mit Migrationshintergrund. Außerdem sollen die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst besser für den Umgang mit kultureller Vielfalt gerüstet sein. Das heißt zum Beispiel, dass sie bei ihrer täglichen Arbeit besser abschätzen können, welche Auswirkungen die unterschiedlichsten Maßnahmen für Menschen mit und ohne Migrationshintergrund haben.

• Das Gesetz trägt dem Querschnittscharakter von Integration Rechnung. Das Teilhabe- und Integrationsgesetz ist als Artikel­gesetz konzipiert. Das heißt, in verschiedenen bereits existierenden Landesgesetzen werden Normen ergänzt bzw. verändert, die auf die verbesserte Teilhabe und die Stärkung der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund ausgerichtet sind.

Für das neue Gesetz sollen insgesamt 14 Millionen Euro in den Haus­halt 2012 eingebracht werden. Den Kommunen steht diese Summe beispielsweise für zusätzliche Personalstellen, für die effektivere Betreuung von Zuwanderergruppen oder für die Förderung von Integrationsmaß­nahmen der Migrantenorganisationen zur Verfügung. "Von dem neuen Gesetz profitieren die Migrantinnen und Migranten in unserem Land unmittelbar", erklärte Minister Schneider. "50 Jahre nach dem deutsch-türkischen Anwerbeabkommen von 1961 und zehn Jahre nach der Integrationsoffensive des Landtags 2001 gehen wir mit unserem Teil­habe- und Integrationsgesetz einen entscheidenden weiteren Schritt in Richtung gelingender Integration", sagte der Minister.

Weitere Informationen finden Sie unter <link http: www.mais.nrw.de _blank external-link-new-window>www.mais.nrw.de

Quelle: Landesportal Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, Pressemitteilung vom 16.08.2011

Redaktion: Astrid Bache

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