Politik

DStGB: Koalitionsvertrag greift kommunale Forderungen auf

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt den Koalitionsvertrag, weil er die Kommunen entlaste und einen richtigen Ansatz der Förderalismusreform vorantreibe.

28.11.2013

„Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt den vorgelegten Koalitionsvertrag, weil er die zentralen Belange der Kommunen und damit auch die Forderung des DStGB aufgreift. Das gilt insbesondere für das Bekenntnis, die Kommunen bei der Eingliederungshilfe mit jährlich fünf Mrd. Euro zu entlasten“, sagte Präsident Christian Schramm, Oberbürgermeister der Stadt Bautzen, heute in Berlin.

Dabei sei hervorzuheben, dass die Kommunen mit schneller Hilfe rechnen könnten, weil schon vor Verabschiedung eines Bundesleistungsgesetzes für Behinderte eine jährliche Entlastung von einer Milliarde Euro erfolgen solle. „Das ist eine sehr erfreuliche Nachricht. Bei der Ausgestaltung des Finanzierungsweges muss allerdings sichergestellt werden, dass die Entlastungen auch bei den Städten und Gemeinden ankommen“, sagte Schramm.

Begrüßungswert sei auch, dass die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen neu geordnet und dafür eine Föderalismuskommission unter Beteiligung der Kommunen eingerichtet werde. „Wir brauchen eine neue Einnahmen- und Aufgabenverteilung der föderalen Ebenen, eine Neuordnung des Länderfinanzausgleiches, eine Lösung der Altschuldenproblematik und eine Umwandlung des Solidaritätszuschlages für mehr Investitionen in unsere Infrastruktur“, erläuterte Schramm. Diese Aufgaben müssten in der Kommission jetzt zügig angegangen werden.

Der Koalitionsvertrag habe zu Recht die besondere Bedeutung der Bildung für den Wirtschaftsstandort Deutschland erkannt. Die Länder sollen deshalb bei der Finanzierung von Kinderkrippen, Kitas, Schulen und Hochschulen zusätzlich in Höhe von sechs Milliarden Euro entlastet werden. Sollten die veranschlagten Mittel für die Kinderbetreuung nicht ausreichen, sei eine Aufstockung vereinbart. „Auch bei diesem positiven Ansatz“, so Schramm „muss eine verbindliche Festlegung sicherstellen, dass die Länder die für Kommunen bestimmten Mittel auch tatsächlich den Städten und Gemeinden zur Verfügung stellen“.

Die Erhöhung der Städtebauförderung auf insgesamt 700 Millionen Euro und die Zusammenführung der Programme entspreche einer langjährigen Forderung des DStGB.

Die chronische Unterfinanzierung der kommunalen Infrastruktur – insbesondere auch im Verkehrsbereich – sei noch nicht abschließend gelöst. Etwaige Mauteinnahmen müssten auch dem kommunalen Straßennetz, das mit ca. 500.000 km um ein Vielfaches größer ist als das Netz aus Bundesstraßen und Autobahnen, zu Gute kommen.

„Wir erwarten, dass die Große Koalition gemeinsam mit den Kommunen die anstehenden Herausforderungen zum Wohl unseres Landes jetzt entschlossen angeht und die parteipolitischen Auseinandersetzungen zurückgestellt werden, denn gerade das wollen unsere Bürgerinnen und Bürger“, sagte Schramm abschließend.

Quelle: Deutscher Städte- und Gemeindebund vom 28.11.2013

Back to Top