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Zum 1. August 2019 treten umfassende Neuregelungen beim Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) in Kraft. Insbesondere werden die Leistungen angehoben und die Pflege von Angehörigen bzw. Kinderbetreuung stärker berücksichtigt. Die Rückzahlungsverpflichtung für Studierende wird gedeckelt und zeitlich begrenzt.
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