Zur Abgrenzung und Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Jobcenter

LAG Katholische Jugendsozialarbeit NRW

Strukturebene: Bund

Der Beitrag "Zur Abgrenzung und Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Jobcenter" von Peter Schruth und Thomas Pütz, der in Jugend Beruf Gesellschaft 1/2006 erschienen ist, beleuchtet die Schnittstelle des SGB

II und des SGB VIII in Bezug auf die Leistungsrechte für junge Menschen zwischen 15 und 25 Jahren. In einem ersten Schritt klären die Autoren das durch das Kommunale Optionsgesetz und das Gesetz zur Weiterentwicklung der

Kinder- und Jugendhilfe (KICK) eingeführte Vorrang-Nachrang-Verhältnis zwischen SGB II und SGB VIII für die Leistungen der Jugendsozialarbeit. Anhand von acht Beispielen werden Einzelfälle junger Menschen beschrieben,

die nach dem SGB II erwerbsfähig und hilfebedürftig sind, bei denen jedoch zu entscheiden ist, ob der öffentliche Jugendhilfeträger aufgrund eines erhöhten sozialpädagogischen Unterstützungsbedarfs nicht vorrangig

leistungsverpflichtet ist. Im abschließenden Kapitel werden Herausforderungen und praktische Ansätze der Kooperation zwischen Jugendhilfe und Jobcenter beschrieben.

 

Den Artikel "Zur Abgrenzung und Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Jobcenter" erhalten Sie als PDF direkt auf unserer Homepage unter unten stehendem Link.

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