Anleitung / Arbeitshilfe

Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement

Strukturebene: Bund

Der Gesetzgeber hat den Unfallversicherungsschutz beim ehrenamtlichen Engagement in den vergangenen Jahren weit ausgebaut. Engagierte sind heute in sehr vielen Fällen kraft Gesetzes unfallversichert. Dies gilt namentlich für das Engagement im Rettungswesen, in der Wohlfahrtspflege sowie für die kommunale oder kirchliche Gemeinde. Versichert ist damit ebenso das Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, die „grüne Dame“ im Krankenhaus wie auch beispielsweise der Pfarrgemeinderat. Auch Vereinsmitglieder, die z.B. im Auftrag der Gemeinde einen Kinderspielplatz renovieren, sind in der Unfallversicherung geschützt. Die Engagierten müssen keine Beiträge zahlen.

 

Gemeinnützige Organisationen, die nicht bereits von den genannten Regelungen erfasst sind, haben die Möglichkeit, ihre Engagierten in der gesetzlichen Unfallversicherung freiwillig zu versichern. Voraussetzung ist, dass die Engagierten dort spezielle Ämter wahrnehmen oder mit besonderen Aufgaben betraut sind. Beispiele sind etwa Kassenwarte, Vorstände und Projektbeauftragte. Von der Regelung haben z.B. viele Landessportbünde Gebrauch gemacht.

 

Soweit kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz besteht, stellen die Bundesländer privaten Gruppenunfallversicherungsschutz durch Sammelverträge zur Verfügung.

 

Nähere Informationen zu Fragen des Unfallversicherungsschutzes im freiwilligen Engagement bietet die Broschüre „Zu Ihrer Sicherheit - Unfallversichert im freiwilligen Engagement“, die das Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegeben hat . Auch ein Flyer zum Thema ist dort erhältlich.

Beides steht zum Donwload unter unten stehendem Link bereit.

 

Gern informiert auch das Bürgertelefon zum Thema Unfallversicherung / Ehrenamt unter der Telefonnummer: 01805 / 676711.

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