Wege zur Einbürgerung

Bundesregierung

Strukturebene: Bund

Die Staatsministerin und Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Maria Böhmer, informiert mit der neuen Broschüre "Wege zur Einbürgerung" über die verschiedenen Möglichkeiten zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit. Die Broschüre enthält in kompakter Form allgemeinverständlich aufbereitete Informationen zu allen für die Einbürgerung relevanten Fragen:

 

- Deutsche/Deutscher durch Geburt: Hier werden das Abstammungsprinzip, das Geburtsortprinzip und das Optionsmodell erläutert.

- Deutsche/Deutscher werden durch Einbürgerung: In diesem Abschnitt wird erklärt, unter welchen Bedingungen man sich einbürgern lassen kann, wer den Antrag stellt, wie dieser aussehen muss, welche Unterlagen benötigt werden, wo der Antrag gestellt wird und welche Kosten entstehen.

- Deutsche/Deutscher werden durch Anspruchseinbürgerung: Dieses Kapitel erläutert, wann Ausländerinnen und Ausländer einen Anspruch auf Einbürgerung haben, in welchen Fällen sie ausnahmsweise ihre alte Staatsangehörigkeit behalten dürfen und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit Familienangehörige mit eingebürgert werden können.

- Deutsche/Deutscher werden durch Ermessenseinbürgerung: Hier geht es um die Frage, unter welchen Umständen man auch ohne Anspruch auf Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben kann.

- Regelanspruch für Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner von Deutschen: In diesem Abschnitt werden Besonderheiten für diesen Personenkreis erklärt.

- Sonderregelungen und -fragen: Im Schlusskapitel wird erläutert, was bei Unionsbürgern gilt, welche Regelungen für ältere Ausländerinnen und Ausländer existieren und welche Sonderregelungen es für anerkannte Flüchtlinge gibt. Ferner wird die Frage beantwortet, ob man in Deutschland mehrere Staatsangehörigkeiten haben darf, ob man die deutsche Staatsangehörigkeit (wieder) verlieren kann und was passiert, wenn dieser Fall eingetreten ist.

 

Alle Informationen basieren auf der Gesetzeslage, wie sie sich aus dem Staatsangehörigkeitsgesetz in der Fassung vom 19. August 2007 ergibt. Diese gilt für alle Einbürgerungsanträge, die ab dem 31. März 2007 gestellt worden sind.

 

Die Broschüre kann bestellt werden unter: www.integrationsbeauftragte.de (Bestellformular und Download).

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