Gesetz / Verordnung

Verdacht auf sexuellen Kindesmissbrauch in einer Einrichtung - Was ist zu tun? Fragen und Antworten zu den Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden.

Bundesministerium der Justiz

Strukturebene: Bund

Schilderungen zahlreicher Betroffener sexuellen Missbrauchs schockierten Anfang des Jahres 2010 Gesellschaft und Politik. Die Bundesregierung reagierte mit der Einrichtung des Runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ am 24. Mai 2010. Der Runde Tisch stellte am 30. November 2011 seinen Abschlussbericht vor. Dieser enthält Leitlinien zur Prävention sexualisierter Gewalt, zur Intervention in Verdachtsfällen sowie zur Aufarbeitung, die sich an die Einrichtungen wenden. Eine Arbeitsgruppe des Runden Tisches entwickelte "Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden".

 

Diese Broschüre soll die "Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden" in einer allgemein verständlichen Weise erläutern und mögliche Missverständnisse ausräumen. Fallbeispiele sollen die Anwendung der Leitlinien in der Praxis erleichtern. Verweise am Rand der Broschüre ermöglichen das schnelle Auffinden der jeweils relevanten Stellen in den Leitlinien.

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