Anleitung / Arbeitshilfe
Unfallversicherung für Pflegepersonen im Rahmen der Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII i.V.m. § 39 Abs. 4 SGB VIII
Landesjugendamt Rheinland
Das Landesjugendamt Rheinland hat sich in einem Rundschreiben an die Jugendämter mit der Thematik der Unfallversicherung für Pflegepersonen im Rahmen der Vollzeitpflege befasst. Für Pflegeeltern in Vollzeitpflege besteht kein Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung und auch keine Versicherungspflicht. Dem betroffenen Personenkreis wird daher eine private Absicherung empfohlen. Das Rundschreiben ist als pdf-Datei unter dem angegebenen Link abrufbar.
Quelle: Newsletter Newsletter "Rechtsfragen der Jugendhilfe", Ausgabe 23 - Mai 2007
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