Umsetzung des Schutzauftrages nach § 8 a Abs. 2 SGB VIII

Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg

Das Ministerium für Arbeit und Soziales, das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport und der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) übersenden die beiliegenden Materialien zur Umsetzung des Schutzauftrages für Vereinbarungen nach § 8 a und § 72 a SGB VIII (Anlage 1 bis 5). Diese Materialien, die vom Landesjugendamt des KVJS federführend erarbeitet wurden, sind gemeinsam von den im Anhang zu diesem Schreiben genannten Institutionen und Verbänden in der „Arbeitsgruppe Umsetzung des Schutzauftrages“ erörtert worden.

 

Auf die drei Papiere „Eckpunkte und Hinweise“, „Formulierungsvorschlag Vereinbarung zum Schutzauftrag der Jugendhilfe“ und "Begrifflichkeiten, Anmerkungen und Erläuterungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe“ (Anlagen 1 bis

3) einschließlich der beiden arbeitsfeldspezifischen Ergänzungen (Anlage 4 und 5) hat sich die Arbeitsgruppe am 18. Dezember 2006 einvernehmlich verständigt.

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