Anleitung / Arbeitshilfe

Testkäufe mit Minderjährigen - Dossier 1/2010

Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz e.V.

Strukturebene: Bund

Testkäufe mit Minderjährigen zur Kontrolle der Gesetzestreue von Gewerbetreibenden sind wieder in der Diskussion. Präventive Maßnahmen wie Information und Aufklärung von Eltern und auch von Gewerbetreibenden sind das zentrale Mittel für einen wirksamen Jugendschutz. Damit die Regelungen des Jugendschutzgesetzes aber wirken, müssen die vorgesehenen gesetzlichen Sanktionen bei eindeutigen Verstößen effektiv greifen. Eine immer wieder diskutierte und auch schon praktizierte Möglichkeit zur Feststellung eines Verstoßes gegen die Altersgrenzen des Jugendschutzgesetzes bei der Abgabe von Alkohol, Tabakwaren oder altersgekennzeichneten Bildträgern an Kinder und Jugendliche zu gelangen, ist der Einsatz von jugendlichen Testkäufern.

 

Auf vier Seiten werden In einem aktuellen Dossier der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder‐ und Jugendschutz (BAJ) die rechtlichen und pädagogischen Aspekte sowie die derzeitige Praxis der Testkäufe dargestellt und bewertet. Die BAJ hat sich aus rechtlichen und pädagogischen Gründen stets mit großer Zurückhaltung zu den Testkäufen geäußert. Der Einsatz von minderjährigen Testkäufern darf nicht als alltägliche Maßnahme angesehen werden und soll – wenn überhaupt – nur als letztes Mittel angewandt werden. Aus diesem Grund hat die BAJ enge Kriterien für die Durchführung von Testkäufen entwickelt, die von den Ordnungsbehörden vor Ort als Maßstäbe angelegt werden sollten.

 

Die Ausgabe 1/2010 des Dossiers zum Thema Testkäufe mit Minderjährigen kann kostenlos (auch in höherer Stückzahl) bestellt werden bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Kinder‐ und Jugendschutz, Mühlendamm 3, 10178 Berlin, Fax: 030‐400 40 333, info@bag‐jugendschutz.de. Sie steht darüber hinaus zum Download zur Verfügung unter unten stehendem Link.

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