Stellungnahme / Diskussionspapier
Stellungnahme zu direkten Pflegegeldzahlungen bei Vollzeitpflege durch Freie Jugendhilfeträger
Bayrische Finanzverwaltung
Strukturebene: Bund
Die Bayrische Finanzverwaltung hat zu Leistungen des Jugendamtes für die Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII, die über einen zwischengeschalteten freien Träger an die Pflegepersonen ausgezahlt werden, Stellung genommen und Bedingungen zur Einkommensteuer-Befreiung benannt.
Die Stellungnahme können Sie unter unten stehendem Link herunter laden.
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