Stellungnahme / Diskussionspapier

Stellungnahme des Deutschen Vereins zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern

Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge,

Strukturebene: Bund

Das Präsidium des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. hat in seiner Sitzung Anfang Mai 2012 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Gesetz zur Reform des Sorgerechts nicht miteinander verheirateter Eltern verabschiedet. Darin begrüßt der Deutsche Verein, dass nunmehr eine gesetzliche Regelung geschaffen werden soll, nach der das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils unabhängig von einer Zustimmung der Mutter die elterliche Sorge auf beide Eltern gemeinsam übertragen kann, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Sorgewilligen Vätern wird damit ein Zugang zur gemeinsamen Sorge eröffnet, der das Kindeswohl in den Mittelpunkt stellt, ohne dabei große Hürden aufzustellen.

Auf Ablehnung stößt hingegen die in dem Entwurf vorgesehene Einführung eines „vereinfachten“ familiengerichtlichen Verfahrens, in dem der Amtsermittlungsgrundsatz erheblich eingeschränkt wird. Bei der Prüfung, ob die gemeinsame Sorge dem Kindeswohl widerspricht, sollte weder auf die Mitwirkung des Jugendamts im familiengerichtlichen Verfahren noch auf die persönliche Anhörung der Eltern verzichtet werden. Nur so kann das Familiengericht alle kindeswohlrelevanten Gründe ermitteln, um auf dieser Grundlage eine tragfähige Entscheidung zu treffen.

Die ausführliche Stellungnahme steht unter u. g. Link zum Download bereit.

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