Stellungnahme / Diskussionspapier

Stellungnahme des AFET – Bundesverband für Erziehungshilfe e.V. zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Änderung des Vormundschaftsrechts

AFET Bundesverband für Erziehungshilfe e.V.

Strukturebene: Bund

Der AFET begrüßt das grundsätzliche Anliegen des BMJ, den Kindesschutz auch durch eine Änderung des Vormundschaftsrechts umfassender zu gewährleisten. Der AFET sieht die Bemühungen um Änderungen des Vormundschaftsrechts als ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig hat er jedoch große Bedenken. Diese betreffen die Gesetzesänderung dem Grunde nach.

• Eine Überarbeitung des Vormundschaftsrechts ist nicht nur vor dem Hintergrund des Kindesschutzes erforderlich. Die zu beachtenden Problemanzeigen gehen weit über den Kindesschutz hinaus.

• Die gesetzlich vorgeschriebenen umfassenden Aufgaben der Vormünder, zum Wohl ihres Mündels seine Interessen „an Eltern statt“ zu vertreten, können so in den allermeisten Fällen nicht wahrgenommen werden.

• Die gesetzlich festgeschriebenen Aufgaben führen zu erheblichen Kompetenzüberschneidungen und Rollenkollisionen mit anderen Fachdiensten.

• Eine Überarbeitung des Vormundschaftsrechts sollte neben den Problemanzeigen aus heutiger Sicht das inzwischen vorhandene geschichtliche Wissen aus wissenschaftlichen Untersuchungen zum Thema „Heimerziehung der 50er/60er Jahre“ ebenso einbeziehen wie die Erfahrungen des RUNDEN TISCHES HEIMERZIEHUNG. Diese Erfahrungen und das vorliegende Wissen sollten genutzt werden, will man Konsequenzen aus dem geschehenen Unrecht ziehen.

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