Anleitung / Arbeitshilfe

Spiel mit! Arbeitshilfe für die Einrichtung von Spielgruppen

Strukturebene: Bund

Viele Anfragen zur Gründung von Spielgruppen haben beide Landesjugendämter in NRW veranlasst, eine Arbeitshilfe für Jugendämter und Träger bzw. interessierte Träger von Spielgruppen zu entwickeln. Diese dient dazu, Initiatoren von Spielgruppen und Eltern eine Orientierungshilfe zu geben, wie die Rahmenbedingungen für diese Betreuungsform gestaltet sein müssen, um eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB (Sozialgesetzbuch) VIII zu erhalten.

 

Die gedruckte Broschüre "Spiel mit! Arbeitshilfe für die Einrichtung von Spielgruppen" ist beim LVR-Landesjugendamt Rheinland in gedruckter Form zu erhalten.

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