Sicherstellungsvereinbarungen nach SGB VIII zwischen öffentlichem und freiem Träger - Gesamtverantwortung versus Autonomie

AFET Bundsverband für Erziehungshilfe e.V.

Strukturebene: Bund

In den letzten Monaten wurde deutlich, dass es in der Praxis einen erheblichen Beratungsbedarf zu Paragraphen gibt, die durch Vereinbarungen das Kindeswohl sicherstellen sollen. Kontrovers diskutiert wurden insbesondere die §§ 8 a, 36 a und § 72 a SGB VIII.

 

Die vorliegende AFET-Expertise 2006 befasst sich mit den nach dem SGB VIII notwendigen Vereinbarungen zur Sicherstellung des Kindeswohls unter besonderer Beachtung der Dichotomie Gesamtverantwortung versus Autonomie.

Weitere Informationen und Bestellung unter unten stehendem Link.

 

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