Expertise / Gutachten
„Rückmeldung“ an den freien Träger nach Fallübernahme durch das Jugendamt - Meldung zur weiteren Gefährdungseinschätzung/getroffenen Maßnahmen
Berliner Rechtshilfefond Jugendhilfe e.V. (BRJ)
Strukturebene: Bund
Können freie Träger, die im Rahmen des § 8 a SGB VIII einen Gefährdungstatbestand gemeldet haben, vom Jugendamt eine Rückmeldung über getroffene Maßnahmen und/oder den weiteren Verlauf bekommen? Alfred Oehlmann-Austermann vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Landesjugendamt, hat sich dieser Frage angenommen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass eine solche Kooperation zwischen freien und öffentlichen Trägern der Jugendhilfe rechtlich möglich und in vielen Fällen sogar fachlich notwendig ist.
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