Richtlinien des Kinder- und Jugendplan des Bundes

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Strukturebene: Bund

Die Richtlinien des Kinder- und Jugendplans des Bundes vom 19.12.2000 entwickeln Bewährtes fort und setzen darüber hinaus neue jugendpolitische Schwerpunkte, indem neue Förderziele wie die Stärkung der Medienkompetenz oder die Entwicklung und Chancen junger Menschen in sozialen Brennpunkten im Kinder- und Jugendplan verankert werden.

 

Aufgaben von besonderer Bedeutung, wie z. B. die Gleichberechtigung sowie Gender Mainstreaming, die Belange junger Menschen mit Behinderung, die Förderung eines demokratischen Wertebewusstseins und Verhaltens und die Stärkung des interkulturellen Gedankens werden künftig als Querschnittsaufgabe in allen Programmen des Kinder- und Jugendplans zu beachten sein. Die vorgesehene Möglichkeit der Erleichterung im Antragsverfahren sowie die Einführung sog. echter Festbeträge werden den Verwaltungsaufwand erheblich zurückführen.

 

Herausgeber

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Herausgabedatum

2000

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